Hausordnung

… der Grimmelshausenschule

Das Zusammenleben im Schulalltag bedarf verbindlicher Regeln, um einen menschlichen Umgang miteinander und ein rücksichtsvolles Verhalten gegenüber den Einrichtungen der Schule sowie dem Eigentum anderer zu gewährleisten. Das Verhalten aller Mitglieder der Schulgemeinde soll generell von Höflichkeit und gegenseitiger Rücksichtnahme bestimmt sein. Dazu gehören freundliches Grüßen, das Zuhören und Ausredenlassen bei Gesprächen und Diskussionen, das Tolerieren anderer Standpunkte, Hilfestellung für benachteiligte Schülerinnen und Schüler, das Akzeptieren an-derer Individualitäten und Charaktereigenschaften, Zivilcourage, falls es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen unter Schülern in der Schülerschaft kommt und der Respekt vor fremdem Eigentum. Jedes Mitglied der Schulgemeinde trägt seinen Anteil zu einem positiven Bild des GGG in der Öffentlichkeit bei. Die schonende Behandlung und Erhaltung der Einrichtungen (Räume, Geräte und Mobiliar) und Anlagen der Schule sind selbstverständliche Pflicht aller Mitglieder der Schulgemeinde. Das betrifft insbesondere die zur Verfügung gestellten Lehr- und Lernmittel.

Unterrichtszeiten:
Der Unterricht beginnt und endet pünktlich zu folgenden Zeiten:

1. Std. 7.45 – 8.30   7. Std.13.00 – 13.45
(in der Regel Mittagspause)
2. Std. 8.35 – 9.20  
3. Std. 9.35 – 10.20   8. Std. 13.45 – 14.30
4. Std. 10.25 – 11.10   9. Std. 14.30 – 15.15
5. Std. 11.25 – 12.10   10. Std. 15.15 – 16.00
6. Std. 12.15 – 13.00   11. Std. 16.00 – 16.45

Unterrichtsbeginn:
Sollte zu Beginn einer Unterrichtsstunde eine Lehrerin/ ein Lehrer länger als 5 Minuten ausbleiben, so melden dies die Klassen-/ Kurssprecher im Stundenplanzimmer oder im Sekretariat. Die jeweilige
Lerngruppe verhält sich in dieser Situation ruhig.
Das schnelle Rennen in den Schulgebäuden ist aus Sicherheitsgründen streng untersagt.

Unterrichtsende:
Nach Beendigung jeder Unterrichtsstunde achten Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler darauf, dass der Unterrichtsraum in einem ordentlichen und sauberen Zustand (Tafel wischen, Licht  ausschalten, Abfälle vom Fußboden aufheben, ggf. Raum zuschließen) verlassen wird.
Insbesondere nach der letzten Unterrichtsstunde sind die Fenster zu schließen, ggf. die Jalousien hochzuziehen, die Stühle hochzustellen und die Tür abzuschließen.
Alle Fach- und Nebenräume sind grundsätzlich verschlossen zu halten und dürfen von den Schülerinnen und Schülern nur in Anwesenheit einer Lehrkraft betreten werden.

Vor Schulbeginn, Freistunden, Pausen:

Vor der ersten Stunde:
Das Schulgebäude ist im Gebäude B (Vertretungsplan) und in dem Bereich vor der Ansprechbar und dem Grimmels-Buchland geöffnet.

Pausen:
Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I verlassen das Schulgebäude.
Die Zugänge zur Ansprechbar, dem Grimmels-Buchland und der Toilette (Eingangshalle B) werden durch Aufsichten kontrolliert.
Die Unterrichtsräume sind während der Pausen verschlossen.
Beim Raumwechsel werden Taschen u.ä. mitgenommen und dürfen im Erdgeschoss der Gebäude A und B abgestellt werden. Wertsachen muss jeder bei sich tragen.
Freistunden:
In ihren Freistunden halten sich die Schülerinnen und Schüler nur in den Aufenthaltsräumen im Gebäude D auf (Ausnahmen gelten für die Ansprechbar und das Grimmels-Buchland).

Schlechtwetterpausen:
Nach einer Durchsage steht in den Gebäuden A und B das Erdgeschoss als Aufenthaltsort zur Verfügung. Die Außenaufsicht verstärkt die Aufsicht in den Gebäuden.

Oberstufe:
Unter folgenden Bedingungen ist in Gebäude B die oberste Etage für die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe offen:

  • Zugangskontrolle vor der ersten Stunde und in den Pausen durch den Aufsicht führenden Lehrer/innen und einen Schüler/in.
  • Sauberkeit und Ordnung werden in Selbstverwaltung der Schüler/innen kontrolliert.
  • Schüler/innen erstellen einen Aufsichtsplan (Ansprechpartner für die Schulleitung sind die Tutorengruppen- Sprecher/innen).
  • Oberstufenschüler/innen dürfen sich in den Pausen und Freistunden an den Arbeitsplätzen vor dem Lehrerzimmer im Gebäude A und im Durchgang nach C aufhalten

Grundsätzliches:

  • Das Ballspielen (mit Soft-Bällen) kann nur bei gegebener Rücksicht auf die übrigen Schüler/innen erlaubt werden.
  • Das Werfen von Schneebällen ist aus Sicherheitsgründen streng untersagt.
  • Die Mitnahme von offenen Getränken in die Unterrichtsräume ist nicht erlaubt.
  • Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 — 10 dürfen während der Pausen und in Freistunden das Schulgelände nicht ohne Genehmigung verlassen.

Für die Sauberkeit und Ordnung in allen Aufenthaltsbereichen sind die Schüler verantwortlich. In den Aufenthaltsbereichen muss so weit Ruhe gewahrt werden, dass Mitschülerinnen und Mitschüler sinnvoll arbeiten können und keine Unterrichtsveranstaltungen gestört werden.
Parken:
Motorisierte Zweiräder dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Abstellflächen, Fahrräder nur im Bereich der Fahrradständer abgestellt werden; Zu- und Abfahrt darf nicht über die Schulhöfe erfolgen. Das
Betreten sämtlicher Park- und Abstellflächen ist nur zum Abstellen und Abholen der Fahrzeuge erlaubt. Diese Bereiche sind keine Pausen- oder Aufenthaltsbereiche.
Das Manipulieren an fremden Fahrzeugen wird von der Schule aus Sicherheitsgründen als sehr gravierendes Delikt angesehen und verfolgt.
Die Parkplätze entlang der Jahnstraße und vor Gebäude B stehen auch den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung. Die Parkplätze vor Gebäude D sind den Lehrkräften vorbehalten.
Die Zufahrten für den Rettungsdienst und die Feuerwehr sind freizuhalten.
Nutzung von Kommunikations- und Aufzeichnungsmedien
Private elektronische Kommunikations- und Aufzeichnungsmedien, wie beispielsweise Handys und Smartphones, können sinnvoll im Unterricht eingesetzt werden und diesen bereichern. Diese Möglichkeiten sollen am GGG ab der Jahrgangsstufe 8 genutzt werden können. In den Jahrgangsstufe 5 bis 7 ist das Benutzen von Handys und Smartphones auf dem Schulgelände verboten.
Des Weiteren gelten am GGG folgende Regelungen:

  1. Die Geräte sind im Unterricht lautlos eingestellt und werden in Schul- und Bekleidungstaschen verwahrt.
  2. In Absprache mit den Lehrkräften können o.g. Medien im Unterricht benutzt werden.
  3. Im Rahmen von Leistungsfeststellungen kann die jeweilige Lehrkraft fordern, dass die Geräte für die Dauer der Leistungsfeststellung zu hinterlegen sind. Zuwiderhandlungen können als Täuschungsversuch gewertet werden.

Um das Recht der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte auf informationelle Selbstbestimmung zu gewährleisten, dürfen auf dem gesamten Schulgelände Bild- und Tonaufnahmen nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Schulleitung gemacht werden. Die Rechte der Betroffenen müssen gewahrt sein und die Regeln des Datenschutzes müssen beachtet werden!

Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung:
In den Klassen 5 – 11 wird vom Klassenlehrer in Absprache mit der Klasse ein wechselnder Ordnungs- und Reinigungsdienst eingerichtet, der für das Tafelputzen, die Beseitigung von grobem Abfall etc. im Klassenraum (bei Fachunterricht auch in Fachräumen) verantwortlich ist.
Für die Klassen der Sek I und die Tutorengruppen der Sek II wird ein wöchentlich wechselnder Reinigungsdienst eingerichtet, der für die Vorreinigung der Flure und des Hofes sowie der ausgewiesenen Aufenthaltsbereiche zuständig ist. Dies geschieht in Absprache mit den Hausmeistern.
Klassen übernehmen Patenschaften für spezielle Schulbereiche (Blumenkübel, Beete, Teich, o.ä..).
Die Lehrerinnen und Lehrer übernehmen Raum- bzw. Bereichspatenschaften (u.a. regelmäßige Kontrolle zur Feststellung von Schäden oder Verunreinigungen).
Vor Beginn des Unterrichts und während der Pausen führen Lehrkräfte auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden flächendeckend und überlappend Aufsicht. Der Verteilungsplan mit den speziellen Aufgaben der jeweiligen Aufsicht wird von der Schulleitung erstellt und den jeweiligen Situationen (Baumaßnahmen etc.) angepasst (siehe Anhang zur Hausordnung).

Verstöße gegen die Hausordnung:
Verstöße gegen die Hausordnung sind Verstöße gegen die Gemeinschaft und können von dieser nicht geduldet werden. Es erfolgen pädagogische Ordnungsmaßnahmen gem. § 82 des Hessischen Schulgesetzes.
Wer das Schulgebäude, Einrichtungsgegenstände oder Außenanlagen der Schule beschmutzt oder beschädigt, muss den ursprünglichen Zustand wiederherstellen bzw. die Reparatur von Beschädigungen bezahlen.

Bekanntgabe der Hausordnung:
Bei Eintritt in das Grimmelshausen-Gymnasium erhält jede Schülerin und jeder Schüler unsere Hausordnung. Zudem ist diese auf unserer Homepage www.grimmels.de einzusehen. Gedruckte Exemplare können gegebenenfalls im Sekretariat abgeholt werden.
Die Hausordnung wird zu Beginn eines jeden Schuljahres und aus gegebenen Anlässen in den Klassen besprochen.
Die Hausordnung wurde am 16.2.2006, die letzte Aktualisierung am 27.02.2019 von der Schulkonferenz beschlossen.

Sie tritt am 01.08.2014 in Kraft.