{"id":56259,"date":"2023-10-18T13:59:06","date_gmt":"2023-10-18T11:59:06","guid":{"rendered":"https:\/\/grimmels.de\/wordpress\/?p=56259"},"modified":"2023-10-18T13:59:06","modified_gmt":"2023-10-18T11:59:06","slug":"wahlausschreiben-fuer-die-wahl-der-mitglieder-der-schulkonferenz-2023","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/grimmels.de\/wordpress\/wahlausschreiben-fuer-die-wahl-der-mitglieder-der-schulkonferenz-2023\/","title":{"rendered":"Wahlausschreiben f\u00fcr die Wahl der Mitglieder der Schulkonferenz 2023"},"content":{"rendered":"\n<p>Nach den Bestimmungen des Hessischen Schulgesetzes (HSchG in der Fassung vom 18. M\u00e4rz 2021) sowie der Konferenzordnung (KO in der Fassung vom 17. Oktober 2011) sind die Mitglieder der Schulkonferenz f\u00fcr eine Amtszeit von zwei Schuljahren zu w\u00e4hlen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Schulkonferenz des Grimmelshausen-Gymnasiums besteht aus 13 Mitgliedern. Sie setzt sich aus sechs Lehrkr\u00e4ften, und je drei Vertreterinnen und Vertretern aus der Sch\u00fcler- und Elternschaft zusammen. Das 13. Mitglied ist die Schulleiterin als Vorsitzende der Schulkonferenz. Es k\u00f6nnen bis zu 25 Mitglieder gew\u00e4hlt werden, wenn sich die Gesamtkonferenz der Lehrkr\u00e4fte und der Schulelternbeirat durch jeweilige Mehrheitsentscheidungen darauf einigt.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr jede Personengruppe sind entsprechend der Zahl der Sitze die Mitglieder und mindestens ein Ersatzmitglied zu w\u00e4hlen. Gew\u00e4hlt wird in einem Wahlgang. Ersatzmitglied ist, wer von den nicht gew\u00e4hlten Mitgliedern die h\u00f6chste Stimmenzahl erreicht hat. Dieses Ersatzmitglied vertritt ggf. ein verhindertes Mitglied der jeweiligen Personengruppe und r\u00fcckt bei vorzeitiger Beendigung der Amtszeit eines Mitgliedes als ordentliches Mitglied in die Schulkonferenz nach. Bei allen Wahlen ist anzustreben, dass Frauen und M\u00e4nner zu gleichen Teilen in der Schulkonferenz vertreten sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Gew\u00e4hlt werden k\u00f6nnen neben den Mitgliedern der genannten Gremien jedes Elternteil einer minderj\u00e4hrigen Sch\u00fclerin oder eines minderj\u00e4hrigen Sch\u00fclers. Die Rechte und Pflichten der Eltern nach \u00a7 100 des Hessischen Schulgesetzes nehmen wahr:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\">\n<li>die nach b\u00fcrgerlichem Recht f\u00fcr die Person des Kindes Sorgeberechtigten,<\/li>\n\n\n\n<li>anstelle oder neben den Personensorgeberechtigten diejenigen, denen die Erziehung des Kindes mit Einverst\u00e4ndnis der Personensorgeberechtigten anvertraut oder mitanvertraut ist; das Einverst\u00e4ndnis ist der Schule schriftlich nachzuweisen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Eltern, die nicht Mitglieder des Schulelternbeirates sind, ben\u00f6tigen f\u00fcr ihre Kandidatur eine W\u00e4hlbarkeitsbescheinigung, in der der Schulbesuch des minderj\u00e4hrigen Kindes best\u00e4tigt wird. Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, die nicht Mitglieder des Sch\u00fclerrates sind, ben\u00f6tigen f\u00fcr ihre Kandidatur eine W\u00e4hlbarkeitsbescheinigung, in der der eigene Schulbesuch bescheinigt wird. Die W\u00e4hlbarkeitsbescheinigungen werden von der Schulleiterin ausgestellt. Die entsprechenden Schulbescheinigungen k\u00f6nnen Sie im Sekretariat anfordern. Bitte planen Sie zur Sicherheit f\u00fcr die Ausstellung zumindest zwei Werktage nach der Anforderung ein.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Vertreterinnen und Vertreter der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler m\u00fcssen mindestens Jahrgangsstufe 8 erreicht haben. Sie werden aus der Mitte des Sch\u00fclerrates oder der Sch\u00fclerschaft gew\u00e4hlt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Wahlen finden jeweils in eigenen Wahlversammlungen der Gesamtkonferenz und des Schulelternbeirates und des Sch\u00fclerrates statt und m\u00fcssen sp\u00e4testens vier Wochen nach Erlass dieses Wahlausschreibens, das hei\u00dft sp\u00e4testens am 14.11.2023 abgeschlossen sein. Die Wahlen werden nach den Grunds\u00e4tzen der Mehrheitswahl durchgef\u00fchrt. F\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Wahl jeder Personengruppe gilt in der Regel Personenwahl, auf Antrag stattdessen Listenwahl.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"a\">\n<li><strong>Personenwahl<\/strong>: Die Wahl wird immer dann nach den Grunds\u00e4tzen der Personenwahl durchgef\u00fchrt, wenn kein Antrag auf Listenwahl gestellt wird. Der Wahlvorschlag soll mindestens doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber enthalten wie Mitglieder in die Schulkonferenz zu entsenden sind.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Listenwahl<\/strong>: Wenn jeweils ein Viertel der Mitglieder der Gesamtkonferenz, des Sch\u00fclerrates oder des Schulelternbeirates es beantragt, werden die Wahlen der jeweiligen Personengruppe nach den Grunds\u00e4tzen der Verh\u00e4ltniswahl (Listenwahl) durchgef\u00fchrt. Bei Listenwahl sind innerhalb von 10 Tagen nach Erlass dieses Wahlausschreibens, sp\u00e4testens also am 27.11.2023, Wahlvorschl\u00e4ge (Vorschlagslisten) bei dem Vorsitzenden oder der Vorsitzenden des jeweiligen Wahlgremiums einzureichen (Schulleiterin \/ Vorsitzende oder Vorsitzender des Schulelternbeirates). Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens einem Zehntel der Wahlberechtigten der jeweiligen Personengruppe unterzeichnet sein. Jeder Wahlberechtigte darf h\u00f6chstens einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die schriftliche Zustimmung der w\u00e4hlbaren Bewerberinnen und Bewerber zur Aufnahme in den Wahlvorschlag ist beizuf\u00fcgen. Jede Bewerberin und jeder Bewerber kann nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Jeder Wahlvorschlag muss mindestens so viele Bewerbernamen enthalten, wie f\u00fcr die jeweilige Personengruppe Mitglieder in die Schulkonferenz zu w\u00e4hlen sind. Wird nur eine Liste eingereicht, findet Personenwahl statt.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Mit diesem Wahlausschreiben lade ich die Mitglieder der Gesamtkonferenz, des Schulelternbeirates und des Gesamtsch\u00fclerrates zu ihren jeweiligen Wahlversammlungen ein. Zugleich lade ich auch alle Elternteile, Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler ein, die kandidieren wollen, aber nicht dem Schulelternbeirat oder dem Sch\u00fclerrat angeh\u00f6ren. Die W\u00e4hlbarkeitsbescheinigung ist mitzubringen. In der jeweiligen Wahlversammlung besteht Gelegenheit zur Vorstellung.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Wahlversammlung der Gesamtkonferenz findet im Rahmen der Gesamtkonferenz am Dienstag, 31.10.2023 (Einladung zur Gesamtkonferenz folgt) statt.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Wahlversammlung des Schulelternbeirates findet am Donnerstag, 02.11.2023 um 19:30 Uhr statt.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Wahlversammlung des Sch\u00fclerrats findet am Mittwoch, 09.11.2023 in der 3. und 4. Stunde statt.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Die Wahlen m\u00fcssen vier Wochen nach Erlass dieses Wahlausschreibens, sp\u00e4testens am 14.11.2023, abgeschlossen sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Dieses Wahlausschreiben wurde am Dienstag, den 17. Oktober 2023, in Gelnhausen erlassen. Es wird vom 17. Oktober 2023 bis zum Abschluss der Stimmabgabe am 09. November 2023 im Schulgeb\u00e4ude ausgeh\u00e4ngt und auf der Schulhomepage ver\u00f6ffentlicht. Der Hinweis auf die Wahl der Schulkonferenz wurde der Sch\u00fcler- und der Elternschaft in Form dieses Schreibens am heutigen Tag mitgeteilt, indem die Vorst\u00e4nde der Sch\u00fclervertretung und des Schulelternbeirates das Schreiben per Mail erhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>gez. Tina Ruf<\/p>\n\n\n\n<p>Schulleiterin<\/p>\n\n\n\n<p>Oberstudiendirektorin<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach den Bestimmungen des Hessischen Schulgesetzes (HSchG in der Fassung vom 18. M\u00e4rz 2021) sowie der Konferenzordnung (KO in der Fassung vom 17. 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