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Die gymnasiale Oberstufe
in Hessen – Überblick über die wichtigsten Bestimmungen
der OAVO vom 20.07.2009, zuletzt geändert am 05.08.2020
A |
Zulassung zur Qualifikationsphase Q1-Q4 (§ 12)
- Zugelassen wird, wer in jedem verbindlichen Fach am Ende der Einführungsphase mindestens 05 Punkte erreicht hat oder folgende Ausgleichsmöglichkeiten nachweisen kann:
Eine „negative“ Note (unter 05 Punkten) in einem verbindlichen Fach muss durch mindestens 10 Punkte in einem anderen verbindlichen Fach oder jeweils 7 Punkte in zwei anderen verbindlichen Fächern ausgeglichen werden.
Für die „traditionellen Hauptfächer“ Deutsch, Mathematik und die beiden Pflichtfremdsprachen ist nur ein Ausgleich innerhalb dieser Fächergruppe möglich.
- Nicht zugelassen wird (von besonders begründeten Ausnahmen abgesehen):
a) wer in einem Pflichtfach 00 Punkte erreicht hat,
b) wer in zwei Hauptfächern (s. o.) weniger als 05 Punkte erhält,
c) wer in drei und mehr verbindlichen Fächern unter 05 Punkte erreicht.
- Freiwilliger Rückgang aus der Qualifikationsphase in die Einführungsphase ist auf Antrag möglich bis Beginn von Q2 (2. Halbjahr der Qualifikationsphase), wenn die Einführungsphase nicht schon wiederholt wurde.
Über die Zulassung zur Qualifikationsphase wird dann neu entschieden.
Ungeachtet dessen liegt die maximale Verweildauer in der Sek. II bei 4 Jahren.
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B |
Verpflichtungen, die in der Qualifikationsphase durch Grund- und Leistungskurse erfüllt werden müssen (§ 13)
- Zwei Leistungsfächer (je 5 Wochenstunden)
Ein Leistungsfach muss Mathematik oder die 1. oder 2. Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft sein.
- Grundkurse werden in der Regel mit 3 Wochenstunden unterrichtet. Ausnahmen:
- Mathematik und Deutsch (vierstündig)
- Kunst, Musik, Religion / Ethik, Erdkunde, Rechtskunde, Informatik und Sport (außer Sport als 3. Prüfungsfach) (zweistündig)
- Belegungsverpflichtungen in der Qualifikationsphase
Die nachfolgende Übersicht zeigt, welche Fächer in der Qualifikationsphase als Grundkurs oder Leistungskurs belegt und welche Wertungen in die Gesamtqualifikation für das Abitur eingebracht werden müssen:
Zu belegende Fächer |
Davon einzubringen |
Je 4 Halbjahre: |
Anzahl Halbjahre |
Deutsch |
4 |
Fremdsprache aus Sek. I fortgeführt |
4 |
Geschichte |
2 (aus Q3 und Q4) |
Religion oder Ethik |
– |
Mathematik |
4 |
eine Naturwissenschaft |
4 |
Sport |
– |
Je 2 Halbjahre: |
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Politik und Wirtschaft |
2 |
Musik oder Kunst oder Darstellendes Spiel |
2 |
eine weitere Fremdsprache oder eine weitere Naturwissenschaft oder Informatik |
2 |
Zudem müssen 2 weitere Kurse aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld eingebracht werden
Ungeachtet dessen müssen von jedem Prüfungsfach alle 4 Kurse eingebracht werden. Insgesamt sind in Q1 – Q4 mindestens 28 Grundkurse und in der Regel 33 Wochenstunden zu belegen, davon sind 24 Grundkurse einzubringen. |
C |
Leistungsbewertung und Leistungsnachweise (§ 9)
- Von Q1 bis Q3 sind pro Halbjahr zwei Leistungsnachweise in jedem Fach anzufertigen, in Q4 (Prüfungshalbjahr) je ein Dies sind in den meisten Fällen Klausuren, aber fächer- und unterrichtsspezifisch sind auch andere Arten von Leistungsnachweisen möglich. Näheres teilen die jeweiligen Fachlehrkräfte in ihren Kursen mit.
- Die festgelegten Klausurtermine sind verbindlich (Fehlen bei Klausuren nur mit ärztlichem Attest! Dies gilt auch für die Klausuren in der Einführungsphase.)
- Für die Leistungsbewertung am Halbjahresende sind die im Unterricht kontinuierlich erbrachten Leistungen mindestens so bedeutsam wie die Ergebnisse der festgelegten Leistungsnachweise.
- Besonderheit in den modernen Fremdsprachen, Kunst und Musik
In Leistungskursen und Grundkursen der modernen Fremdsprachen wird im zweiten Jahr der Qualifikationsphase (Q3, Q4) eine Klausur durch eine mündliche Kommunikationsprüfung ersetzt. In Leistungskursen in den Fächern Kunst und Musik wird im zweiten Jahr der Qualifikationsphase (Q3, Q4) eine Klausur durch eine fachpraktische Prüfung ersetzt.
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D |
Einzelregelungen zu Grund- und Leistungskursen
- Die gewählten Leistungsfächer müssen am Ende der Einführungsphase mit mindestens 05 Punkten abgeschlossen worden sein.
- Eine zusätzliche 3. Fremdsprache Spanisch ab Klasse 9 oder ab der Einführungsphase kann auch in die Gesamtqualifikation eingebracht werden (bei Neubeginn ab E mind. Q3 oder Q4 – Beratung im Einzelfall).
- Sport als 4./5. Prüfungsfach ist nur möglich, wenn Sport von Q1 bis Q4 durchgängig in 3-stündigen und themenorientierten Grundkursen belegt wurde (§ 17). Wer Sport nicht als Prüfungsfach hat, kann maximal 3 Sportkurse in die Gesamtqualifikation einbringen.
- Verbindlichkeit der Fachwahlen
Es ist in der Regel nicht zulässig, aus einem Kurs auszutreten oder einen Kurs nachträglich zu belegen. Die Fachwahlen gelten für das erste Jahr der Qualifikationsphase (Q1und Q2). Für Q3 bzw. Q4 sind bestimmte Fächer abwählbar. Deshalb ist die Wahl der Grund- und Leistungskurse vorher gut zu überlegen!
Es besteht kein Recht auf Unterricht bei bestimmten Lehrern.
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E |
Kursangebot des Grimmels
Leistungsfächerangebot
Aufgabenfeld I |
Aufgabenfeld II
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Aufgabenfeld III
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- Deutsch
- Englisch
- Französisch
- Latein
- Kunst
- Musik
- Spanisch
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- Politik und Wirtschaft
- Erdkunde
- Geschichte
- Religion
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- Mathematik
- Physik
- Chemie
- Biologie
- Informatik
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sowie im Fach Sport
Für jedes dieser Fächer wird nur bei ausreichenden Schülerwahlen und Lehrerversorgung ein Leistungskurs eingerichtet.
Über die verbindlichen Fächer hinausgehendes Grundkursangebot (unter dem Vorbehalt ausreichender Schülerwahlen):
- 2. Fremdsprachen: Französisch, Latein, Spanisch
- 3. Fremdsprache: Spanisch (ab Jgst. 9 und ab Einführungsphase)
- Erdkunde
- Rechtskunde
- Informatik
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F |
Fünf Prüfungsfächer im Abitur (§ 24)
- Verbindlich: Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache oder Naturwissenschaft oder Informatik
- Schriftliche Prüfungen: zwei Leistungsfächer, ein Grundkursfach; diese müssen mindestens zwei Aufgabenfelder abdecken. Die schriftlichen Prüfungen werden als Landesabitur mit zentralen Aufgabenstellungen durchgeführt. Im Leistungsfach Sport zusätzliche sportpraktische Prüfung.
- Viertes Prüfungsfach: mündliche Prüfung
- Fünftes Prüfungsfach: eine weitere mündliche Prüfung oder eine Präsentation oder eine besondere Lernleistung (letztere kann fachübergreifend angelegt sein)
- Das 4. und 5. Prüfungsfach darf nicht schon Fach der schriftlichen Prüfung gewesen sein.
- Alle drei Aufgabenfelder sind abzudecken
- In den Prüfungsfächern muss man in der Einführungsphase durchgängig Unterricht gehabt haben.
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G |
Präsentation – besondere Lernleistung (§ 37)
(genauere Informationen dazu gibt es zu Beginn der Qualifikationsphase)
- Eine Präsentation ist ein medienunterstützter Vortrag mit anschließendem Kolloquium. Die Aufgabenstellung erfolgt durch den Prüfer oder die Prüferin.
- Eine besondere Lernleistung ist eine selbstständige, umfangreiche, „wissenschaftliche“ Arbeit, deren Rahmen sich mindestens über den Umfang von zwei Kurshalbjahren erstreckt und die schriftlich auszuarbeiten ist. Die Ergebnisse müssen in einem Kolloquium erläutert und besprochen werden. Das Thema wird vom Schüler / von der Schülerin vorgeschlagen und der Verlauf der Ausarbeitung wird vom Prüfer / von der Prüferin begleitet und betreut.
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H |
Abitur: Berechnungen (§ 26)
- In jedem der 5 Prüfungsfächer werden die Prüfungsergebnisse vierfach gewertet (im Grundkurs ebenso wie im Leistungskurs!).
- Im Abiturbereich müssen mindestens 100 Punkte erreicht werden.
- Keiner der Pflichtkurse und keine Abiturprüfung darf mit null Punkten abgeschlossen werden. (In diesem Fall sind Nachprüfungen vorgesehen)
- In mindestens drei Prüfungsfächern, davon einem Leistungsfach, müssen mindestens 05 Punkte in einfacher Wertung erreicht werden.
Hinzu kommen für die Berechnung der Gesamtqualifikation:
- die Ergebnisse aus 24 Grundkursen (von Q1 bis Q4) in einfacher Wertung und
- die Ergebnisse aus 8 Leistungskursen (von Q1 bis Q4) in zweifacher Wertung.
Für die Gesamtqualifikation dürfen insgesamt nicht mehr als 6 einzubringende Kurse und davon nicht mehr als 2 Leistungskurse von Q1 bis Q4 mit weniger als 05 Punkten abgeschlossen worden sein.
ACHTUNG: Im LA 2021gilt die alte Regelung: höchstens 6 GK und 3 LK dürfen unterpunktet werden, insgesamt also höchstens 9 einzubringende Kurse. (Erlass vom 27.07.2020) |
I |
Fachhochschulreife – schulischer Teil (§ 48)
Alternativ zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife kann der schulische Teil der Fachhochschulreife erreicht werden. Details können bei einer Beratung mit Frau Engelhard im Einzelfall besprochen werden.
Diese Informationsschrift ist von allen Schülerinnen und Schülern sorgfältig durchzulesen und bis zum Abitur aufzubewahren! Für weitere Beratung stehen die Tutorinnen und Tutoren und die Studienleitung gerne zur Verfügung. |
Grundlage für alle hier veröffentlichten Informationen ist die „Oberstufen- und Abiturverordnung OAVO„.