Gymnasiale Oberstufe
Zusätzlich zu den hier veröffentlichten Informationen gibt es auch einen Flyer des GGG zur Oberstufe: | ![]() |
Welche Voraussetzungen müssen zu einer Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe erfüllt sein?
In die gymnasiale Oberstufe kann aufgenommen werden, wer nach den Versetzungsbestimmungen an einer öffentlich oder staatlich anerkannten Schule in die gymnasiale Oberstufe versetzt wurde, bzw. wer an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Realschule oder Gesamtschule den Realschulabschluss erworben hat und von der abgebenden Schule als geeignet für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe beurteilt wurde und den Mittleren Abschluss mit einer Durchschnittsnote von besser als befriedigend (3,0) in Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache und einer Naturwissenschaft erreicht hat und auch in allen übrigen Fächern besser als 3,0 ist.
Anmeldefristen (nur für externe Schüler/innen):
Der Aufnahmeantrag wird von den Eltern spätestens bis zwei Wochen nach Beginn des 2. Schulhalbjahres über die abgebende Schule an die aufnehmende Schule gestellt.
Die Gliederung der gymnasialen Oberstufe
In der Einführungsphase werden die Schülerinnen und Schüler am GGG in Orientierungs- und Grundkursen unterrichtet.
Für G8-Schüler ist die Einführungsphase die Jahrgangsstufe 10, für G9-Schüler die Jahrgangsstufe 11.
Nähere Informationen zur Einführungsphase
Die Qualifikationsphase umfasst die letzten beiden Jahrgangsstufen vor der Abiturprüfung. Unterricht findet in Grund- und Leistungskursen statt.
Die in der Qualifikationsphase erbrachten Leistungen zählen von Anfang an zur Berechnung des Abiturdurchschnitts.
Nähere Informationen zur Qualifikationsphase
Informationsbroschüre des Kultusministeriums „Abitur in Hessen“
Grundlage für alle hier veröffentlichten Informationen ist die „Oberstufen- und Abiturverordnung OAVO„.