Fahrtenkonzept

des Grimmelshausen Gymnasiums Gelnhausen

Inhalt
 

  1. Vorwort
  2. Rahmenbedingungen
    • Inhaltliche Zielsetzungen und Schwerpunkte
    • Pädagogische Zielsetzungen
    • Organisatorische Rahmenbedingungen
    • Übersicht über die am Grimmels verbindlichen Fahrten 
    • Übersicht über die unverbindlichen Fahrten
    • Gemeinsame Verantwortung aus unterschiedlicher Perspektive
    • Schlusswort

    1. Vorwort

    Folgendes Fahrtenkonzept orientiert sich an den pädagogischen Grundsätzen, wie sie im Hessischen Schulgesetz ausformuliert sind, und am Schulprogramm unserer Schule. In diesem Zusammenhang gehören Klassen-, Studien-, Austausch- und Tagesfahrten sicher zu den Höhepunkten eines Jahrgangs bzw. der gesamten Schullaufbahn von Schülerinnen und Schülern, stellen aber auch für Lehrkräfte eine Bereicherung in ihrer pädagogischen Arbeit dar. Sie bieten Möglichkeiten, mit den Schülerinnen und Schülern auf andere, für beide Seiten zusätzlich bereichernde Art als im Unterricht in Kontakt zu treten und bieten die Chance Kultur, Gesellschaft und andere Landschaften und Länder kennen zu lernen. Sie vermitteln Einblicke in die Berufs- und Arbeitswelt und geben Anregungen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung. Und natürlich fördern sie Fähigkeiten im Bereich der Sozialkompetenz durch Aktivitäten mit der Klasse/ dem Kurs und zwischen Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften. Sie bilden damit einen essenziellen Bestandteil der Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen. Somit stellen Fahrten eine sinnvolle Ergänzung des regulären Unterrichts dar und sind möglichst in das Unterrichtsgeschehen einzubauen. Sie sollen zudem von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern gemeinsam geplant und evaluiert werden.

    Alle Fahrten verfolgen inhaltliche und pädagogische Ziele (siehe 3. und 4.) mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen je nach Jahrgang und fachlichem Schwerpunkt (siehe Übersichten über die verbindlichen und unverbindlichen Fahrten). Alle Fahrten sind konzeptionell so auszurichten, dass sie dem im Hessischen Schulgesetz formulierten Bildungs- und Erziehungsauftrag entsprechen (§2 HSchG). Damit ist ein vornehmliches Verfolgen touristischer oder konsumorientierter Interessen von vornherein ausgeschlossen.

    In diesem Sinne ist zum Beispiel sorgfältig abzuwägen, welche Auswirkungen die Auswahl von Reiseziel, Transportmittel, Aktivitäten und Art der Unterkunft auf den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen hat. So können etwa Flugreisen nur dann in Ausnahmefällen diesem Konzept entsprechen, wenn der pädagogische Zusatznutzen (gemäß §2 HSchG) die ökologischen Lasten eindeutig aufwiegen kann und alternative Transportmittel unverhältnismäßig belastend für die Teilnehmenden wären. Dies ist im Einzelfall ausführlich zu begründen. Zur Beurteilung der ökologischen Lasten ist es sinnvoll, auf seriöse Berechnungsgrundlagen, etwa den CO2-Rechner des Umweltbundesamts, zurückzugreifen. Auch eine CO2-Kompensation kann erwogen werden.

    Im Sinne der im Bildungsauftrag geforderten Sozialverträglichkeit und Solidarität ist der Aspekt der Kosten einer schulischen Fahrt dringend von allen an der Planung beteiligten Personen im Blick zu behalten. Die Schule berät bei Bedarf Familien bezüglich der Möglichkeiten finanzieller Unterstützung durch verschiedene Förderstellen, um allen Schülerinnen und Schülern die Teilnahme an Fahrten zu ermöglichen.

    Der Aspekt der Sozialverträglichkeit oder auch sozialer Nachhaltigkeit bezieht sich selbstverständlich nicht nur auf den finanziellen Rahmen, sondern auch auf die Thematisierung der teils sehr fragwürdigen Arbeitsbedingungen in Beherbergungs- und Bewirtungsbetrieben sowie bei Transportunternehmen durch die an der Planung beteiligten Personen.

    Auch wenn das Organisieren und Durchführen von Tages- und Klassenfahrten eine Dienstpflicht aller Lehrkräfte ist, so darf nicht übersehen werden, dass sie aufgrund gestiegener (verwaltungs-) rechtlicher Anforderungen und pädagogischer Herausforderungen eine zeitliche, geistige und organisatorische Herausforderung und Belastung für die Lehrkräfte darstellen, die eine Würdigung von Seiten aller Beteiligten verdient. Die Organisation einer anspruchsvollen, anregenden und sicheren Fahrt stellt keine Selbstverständlichkeit dar, sondern bedarf der Bereitschaft und des Engagements der beteiligten Lehrkräfte. Fahrten werden auf Initiative der Lehrkräfte in Zusammenarbeit und im Austausch mit den Schülerinnen und Schülern veranlasst. Fahrtziel und -inhalt dürfen aber nicht das Ergebnis eines nötigenden Verhaltens durch die Schülerinnen und Schüler oder durch Erziehungsberechtigte darstellen.

    2. Rahmenbedingungen

    a) Einbettung des Fahrtenkonzepts in den Schulalltag am Grimmels

    Auf den Schulalltag am Grimmels bezogen muss vor einer konkreten Konzeptionierung auch die Frage stehen „Was soll ein Fahrtenkonzept leisten und was kann es nicht leisten?“.

    Was dieses Fahrtenkonzept leisten soll, wird im vorliegenden Dokument genau erläutert und hoffentlich verständlich wiedergegeben.

    Um dieses Konzept aber richtig einordnen zu können, ist es auch wichtig zu erläutern, was es nicht leisten kann: Es kann nicht alle außerunterrichtlichen Aktivitäten, wie z.B. Projektwochen, die am Grimmels stattfinden, berücksichtigen oder über deren organisatorischen Rahmen bestimmen, da es sonst zu einer Kompetenzüberschreitung von Seiten der Erstellerinnen und Ersteller des Fahrtenkonzepts kommen würde. Diese Überschreitung hätte vermutlich Konflikte zur Folge, die im Sinne einer guten und harmonischen Zusammenarbeit innerhalb der Schule vermieden werden sollten.

    Dennoch sollte das Fahrtenkonzept perspektivisch in ein größeres pädagogisches Gesamtkonzept eingearbeitet werden, das Projektwochen, Kennenlerntage des Jahrgangs 5, Klassentage und andere Aktivitäten mitberücksichtigt. Der Arbeitsgruppe, die das vorliegende Fahrtenkonzept erstellt hat, war es besonders wichtig, diesen Punkt herauszustellen.

    b) Rechtliche Rahmenbedingungen und Schlussfolgerungen daraus

    Die Rahmenbedingungen des Fahrtenkonzepts am Grimmels basieren auf dem gültigen Erlass über Schulwanderungen und Schulfahrten („Wandererlass“) und dem Sporterlass, auf der gültigen Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses und der Verordnung über die Aufsicht über Schülerinnen und Schüler und selbstverständlich auf dem Hessischen Schulgesetz.

    Die Schlussfolgerungen aus den rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben dabei folgende, maximal mögliche verbindliche Fahrten:

    • Drei Klassenfahrten während der Jahrgangsstufen 5 bis 10
    • Eine Studienfahrt nach Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg oder Berlin ab der Jahrgangsstufe 9
    • Eine Studienfahrt in der Sekundarstufe II
    • Eintägige Fahrten

    Pro Schuljahr darf nur eine mehrtägige, verbindliche Fahrt stattfinden.

    Weitere mehrtägige Fahrten, die nicht im Fahrtenkonzept als verbindliche Fahrten verankert sind, sind daher nicht verbindlich, weshalb diese eine für die Schülerinnen und Schüler freiwillige Ergänzung darstellen. Es ist darauf zu achten, dass dies den Schülerinnen und Schülern auch mitgeteilt wird. Mögliche Fahrten sind:

    • Fahrten im Austausch mit Partnerschulen
    • Erasmus+
    • Unterrichtsgänge und Fahrten in Verbindung mit Unterrichtsinhalten

    Aufbauend auf diesen Rahmenbedingungen werden im Folgenden das für das Grimmels erarbeitete Fahrtenkonzept und dessen Zielsetzungen vorgestellt:

    3. Inhaltliche Zielsetzungen und Schwerpunkte

    Einleitend lässt sich bezüglich der inhaltlichen Zielsetzungen und Schwerpunkte feststellen, dass (Klassen-) Fahrten einen Kontrapunkt zum nach Fächern getrennten und meist zeitlich getakteten Schulalltag darstellen können. So bietet zum Beispiel die Besichtigung einer Kathedrale die Möglichkeiten historische, künstlerische und mathematisch-technische Aspekte zu thematisieren. Daher sind die folgenden Unterpunkte a) bis e) vor allem zum Ziel der Schwerpunktbildung und Ideenfindung aufgelistet und können auch übergreifend verstanden werden:

    a) Sprachlich, musisch, künstlerisch

    Insbesondere bei Fahrten ins Ausland (aber nicht nur) spielt sicherlich die Förderung der Aspekte Hör-/ Hör-Seh-Verstehen, Leseverstehen und Sprechen durch den Besuch von Vorträgen und durch die Teilnahme an Gesprächen eine herausgehobene Rolle. Dabei werden Sprache und Sprachgebrauch im konkreten Zusammenhang, z.B. durch einen Fachvortrag, den Besuch eines Lokals im nicht-deutschsprachigen Ausland oder den Austausch mit einer Gastfamilie, untersucht und reflektiert.

    Hinsichtlich der Ziele im sprachlichen Bereich und im Rahmen der Partnerschaftsbeziehungen zu verschiedenen ausländischen Schulen organisiert das Grimmels Austauschfahrten, die sich vor allem an Schülerinnen und Schüler richten, die ein besonderes Interesse an einer Fremdsprache oder einem fremden Land haben. Neben den sprachlichen Zielen ermöglichen diese Fahrten den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern die Begegnung mit Menschen in anderen Kulturen und fördern vor allem Toleranz, Lebenserfahrung und Selbstständigkeit. Diese eher pädagogischen Ziele werden weiter unten unter „4. Pädagogische Zielsetzungen“ genauer erläutert.

    Der Besuch von Museen mit sprachlichem Schwerpunkt oder Theateraufführungen bietet die Möglichkeit die Kompetenzen in den Bereichen Lesen und Rezipieren zu vertiefen.

    Hier wird eine Parallele zu den Ausdrucksmöglichkeiten der Kunst in kulturellen und gesellschaftlichen Kontexten deutlich. Diese können von den Schülerinnen und Schülern untersucht und erfahren werden, z.B. durch den Besuch von Kleinkunstbühnen, Analyse von Kirchfenstern, kritische Inaugenscheinnahme von Architektur und Statuen oder den Besuch von Museen und Bildergalerien. Die Erschließung von Musikkultur kann durch den Besuch und durch die Mitgestaltung von Konzerten verschiedener Größenordnungen und Musikrichtungen gefördert werden.

    b) Politisch, historisch, gesellschaftlich

    (Klassen-) Fahrten bieten die Chance Fragen und Probleme des gesellschaftlichen Zusammenlebens konkret vor Ort kennenzulernen und zu analysieren. Dabei ergeben sich meist zwangsläufig fächerübergreifende Bezüge aus Politik, Wirtschaft, Geschichte, Geografie, Ethik und Religion. Die folgende Auflistung möglicher Programmpunkte der einzelnen Fächer ist exemplarisch und es ist wünschenswert, wenn diese in fächerübergreifender Weise miteinander kombiniert werden.

    Politik und Wirtschaft: Besuch und Besichtigung von Orten demokratischer Partizipation (z.B. Parlamente), Erkundung und Untersuchung der Lebensweisen von Menschen in verschiedenen Gesellschaften (z.B. Arbeit, Freizeitgestaltung, Wohnsituation, Ernährung, Rollenbilder) durch Begegnung und Gespräch, Betriebsbesichtigungen

    Geschichte: Besuch und Erkundung von Schauplätzen und (Er-)Zeugnissen vergangener Geschehnisse, Zeitzeugengespräche, Museen

    Geografie: Untersuchung naturgeographischer Aspekte (z.B. geologische Untersuchungen), Analyse von Wirtschaftsgeographie, Stadtplanung, Verkehrsplanung, Tourismus

    Religion: Besuch von religiösen Stätten, interreligiöser Dialog

    Ethik: Auseinandersetzung mit den Begriffen Recht und Gerechtigkeit, z.B. durch den Besuch von Gerichtsverhandlungen, Analyse des Zusammenspiels von „Mensch, Natur und Technik“ durch Technikfolgenabschätzung, z.B. durch die Untersuchung einer ehemaligen Kohlegrube

    c) Mathematisch, naturwissenschaftlich

    Die im naturwissenschaftlichen und mathematischen Unterricht vermittelten Fachkonzepte und Kompetenzen können im Rahmen von Exkursionen und Mehrtagesfahrten durch die direkte Begegnung mit verschiedenen Phänomenen ergänzt und vertieft werden.

    So bieten sich Settings an, die für die Lernenden eine direkte Auseinandersetzung mit Themen aus dem MINT-Bereich implizieren. So ist zum Beispiel der Besuch von Museen mit Ausstellungen und Mit-Mach-Angeboten zu den MINT-Fächern möglich (z.B. Experiminta). Dieses vielfältige Angebot wird oft durch Workshops, die unter anderem auch über Schülerlabore der Universitäten gebucht werden können, erweitert, sodass der Kompetenzbereich „Erkenntnisgewinnung“ in naturwissenschaftlichen Zusammenhängen erfolgen kann (z.B.: Biolab Darmstadt, Schülerforschungszentrum Nordhessen).

    Ein weiteres Beispiel sind die Buchung von Führungen zu Nachhaltigkeitsthemen, die gesellschaftsrelevante Themen in globalen Dimensionen erfahrbar machen (z.B. Palmengarten Frankfurt). Diese werden unter anderem auch von Naturschutzzentren angeboten. Dabei könnten beispielsweise Gewässeruntersuchungen mit Lerngruppen am jeweiligen Aufenthaltsort durchgeführt und ausgewertet werden.

    Als weiterer Programmpunkt mit Fachbezug zum MINT-Bereich könnten auch Escape Rooms mit naturwissenschaftlich-mathematischem Schwerpunkt besucht werden, die einen differenzierten Zugang zu komplexeren Themen auf spielerische Weise fördern. Ein besonderes Highlight wäre eventuell auch der Besuch eines Wissenschaftsstandorts, der durch Fachvorträge oder Laborbesichtigungen ergänzt wird. Ebenso ließe sich der Besuch eines Science Centers als ein besonderes Erlebnis integrieren (z.B.: Technorama).

    d) Sportlich

    Fahrten, die sportlich geprägt sind, stellen einen wichtigen Bestandteil in der körperlichen Entwicklung von Schülerinnen und Schülern während ihrer Schulzeit dar. Sie ermöglichen ergänzende Bewegungs- und Körpererfahrungen, da im Rahmen dieser Fahrten sportliche Angebote gemacht werden können, die im regulären Sportunterricht aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und Hallensituationen und dem gegebenen Material nicht möglich sind. In diesem Zusammenhang kann auf die Leitideen im Kerncurriculum Sport verwiesen werden, welche als einen Schwerpunkt die „Körperwahrnehmung“ anführen: „Wahrnehmung wird in diesem Zusammenhang als Kommunikationsprozess zwischen den Lernenden und der Umwelt verstanden. Vielfach gewinnen die Dinge erst in der bewegungsmäßigen Auseinandersetzung Konturen für den Lernenden. Körpererfahrung setzt bewusstes Wahrnehmen voraus. Die Zunahme an Bewegungserfahrungen und die Verdeutlichung ihres Stellenwerts für das Alltags- und Sporthandeln ist Grundlage für die Entwicklung von Bewegungssensibilität.“ (S.14) Es wird also deutlich, wie wichtig es ist, ein möglichst breites und gleichzeitig intensives Angebot an Bewegungserfahrungen als Schule anzubieten. Fahrten mit sportlichem Schwerpunkt sind daher als äußerst wichtig anzusehen, wenn Schülerinnen und Schüler ihre eigene Sinneswahrnehmung verbessern und ihre Bewegungserlebnisse und Körpererfahrungen erweitern sollen.

    Eine weitere wichtige Leitidee, die durch Fahrten mit sportlichen Anteilen sehr gut erfüllt werden kann, ist das Wagnis. Wichtig ist hierbei, dass sich Wagnisse „… – in Abgrenzung zum Risiko – dadurch… „auszeichnen, „…dass eine als bedrohlich wahrgenommene Situation eine persönliche Herausforderung darstellt und selbstständig überwunden werden kann.“ (Kerncurriculum Sport, 2015, S.16) Weiter heißt es dort: „Der entscheidende Aspekt liegt im Sich-Vertrauen. Auf der Grundlage einer realistischen Selbsteinschätzung werden Gefahr und Unsicherheit akzeptiert und als Herausforderung angenommen. Ein solcher Prozess der Selbst-Anerkennung kann die Lernenden insbesondere bei ihren notwendigen Identitätsfindungsprozessen unterstützen.“ Das Sich-Stellen sportlicher Herausforderungen stellt damit einen wichtigen Aspekt der Entwicklung der personalen Kompetenz von Kindern und Jugendlichen dar. Im Rahmen von Fahrten mit sportlichem Schwerpunkt werden durch die Sportlehrkräfte Angebote zur Entwicklung eben dieser Kompetenzen gemacht, die im Rahmen des regulären Sportunterrichts nicht oder nur eingeschränkt möglich sind. Als geeignete Sportarten kommen hierfür beispielsweise Klettern an künstlichen Wänden und am Felsen, Mountainbiken im unebenen Gelände, Alpines Skifahren, Windsurfen etc. in Frage.

    Fahrten mit sportlichem Schwerpunkt oder Fahrten mit sportlichen Angeboten bedeuten eine deutlich erhöhte Anforderung an Planung und Durchführung durch die beteiligten Lehrkräfte. Da vereinfacht gesprochen alle Sportarten, die nicht im „normalen“ Sportartenkanon des Sportunterrichts vorkommen, ein erhöhtes Anforderungsprofil oder ein erhöhtes Gefahrenpotential aufweisen, können nur Lehrkräfte mit den entsprechenden Kompetenzen und/oder Befähigungen („Scheine“) solche Fahrten planen und durchführen. Dabei ist vor allem zu beachten, dass ausschließlich Lehrkräfte mit eben diesen genannten Kompetenzen in der Lage sind zu beurteilen, ob die Bewegungskompetenzen der Schülerinnen und Schüler ausreichen, um das sportliche Angebot durchzuführen. Umgekehrt obliegt es aufgrund der Kompetenz dieser Lehrkräfte eben jenen zu beurteilen, ob die Leitideen, wie sie im Kerncurriculum gefordert sind, ausreichend von dem gewählten Sportangebot erfüllt werden. Als Beispiel wäre hier anzuführen, dass die Erfüllung der Leitideen „Körperwahrnehmung und Wagnis“ sowie der Zuwachs an Bewegungserfahrungen bei einer Segelfahrt auf einem „Plattbodenschiff“ äußerst gering sind. Zudem müssen Sicherheitsvorschriften und -anforderungen an außerschulische Lernorte mit sportlichem Angebot berücksichtigt und beurteilt werden können.

    Aufgrund dieser komplexen Anforderungen (Schwerpunkte: rechtlich, sportlich, hinsichtlich der Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler) können Fahrten mit sportlichem Angebot nur von Sportlehrkräften oder Lehrkräften mit entsprechenden Kompetenzen („Scheinen“) geplant und durchgeführt werden bzw. Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer von Sportlehrkräften darin unterstützt werden. Klassenfahrten mit sportlichem Schwerpunkt (mehrtägig) stellen noch höhere Anforderungen an die genannten Schwerpunkte hinsichtlich der Planung, Zielsetzung und deren Erreichbarkeit sowie der Organisation, sodass die Entscheidung für den sportlichen Schwerpunkt einer mehrtägigen Fahrt der Fachschaft Sport obliegt, Zustimmung der Schulleitung vorausgesetzt. Zudem muss bei der Planung zwingend berücksichtigt werden, ob genügend Sportlehrkräfte für die Durchführung einer Klassenfahrt mit dem Schwerpunkt in einer bestimmten Sportart mit den entsprechenden Kompetenzen („Scheinen“) zur Verfügung stehen.

    e) Kulturell

    Alle Klassen- und Kursfahrten in diesem Konzept fügen sich in unser Schulentwicklungsprogramm Kulturschule ein: Alle außerschulischen Lernorte, die erreicht werden, stellen eine große Vielfalt an ästhetischen Erfahrungsmöglichkeiten und -zugängen dar, und zwar ganz unabhängig vom Reiseziel. Hier gilt es gemeinsam bei der Planung der Fahrten den Besuch besonderer Orte (z.B. Museen, regionale Attraktionen, historische Orte etc.) zu berücksichtigen. Je nach Jahrgangsstufe sind Erkundungstouren in Kleingruppen, aber auch Führungen in verschiedensten Konzepten (gebucht oder durch Schülerinnen und Schüler selbst vorbereitet) dazu geeignet. Gerade bei Fahrten in größere Städte sollten auch Besuche von Museen unterschiedlicher Themen- und Schwerpunktsetzungen, aber auch Kunstsammlungen mitberücksichtigt werden. Ob bei der Betrachtung und Auseinandersetzung mit Exponaten wie z.B. Dinosaurierskeletten, Fossilien und Mineralien, historischer Kleidung und Gegenständen, aktiven und interaktiven chemischen und physikalischen Versuchsreihen oder Gemälden und Skulpturen, alle so entstehenden Eindrücke und Erfahrungen, die nur „Live“ entstehen können, gehören in den Kontext kultureller Erfahrungen und sind für die Schülerinnen und Schüler sehr wertvoll. Auch der Besuch von Theater-, Tanz- und Musikveranstaltungen aller Genres stellt für die Schülerinnen und Schüler beeindruckende Erfahrungsmöglichkeiten dar. Bei der Planung einer Fahrt sollten daher auch diese unbedingt mitberücksichtigt werden.

    4. Pädagogische Zielsetzungen

    Klassenfahrten verfolgen unabhängig von inhaltlichen Zielen in großem Ausmaß pädagogische Zielsetzungen, die sich in den sogenannten überfachlichen Kompetenzen wiederfinden. Deren Förderung ist nämlich ein wesentlicher Bestandteil innerhalb des Entwicklungsprozesses der Schülerinnen und Schüler im Laufe ihres Schullebens. So heißt es in jedem Kerncurriculum für die Gymnasien: Beim Aufbau überfachlicher Kompetenzen

    „geht es um ein Zusammenwirken von Fähigkeiten und Fertigkeiten, personalen und sozialen Dispositionen sowie Einstellungen und Haltungen. Den Lernenden wird hierdurch ermöglicht, in der Schule, in ihrem privaten und auch in ihrem künftigen beruflichen Leben Herausforderungen anzunehmen und erfolgreich und verantwortungsvoll zu meistern.“

    (Kerncurriculum Hessen, Deutsch, Sekundarstufe I – Gymnasium, S. 8)

    Gerade die gemeinsame Zeit mit den Mitschülerinnen und Mitschülern außerhalb des Klassenraums (im Bus, im Zug, in der Jugendherberge, bei gemeinsamen Aktivitäten etc.) im Rahmen einer (Klassen)-Fahrt bietet enorme Chancen diese überfachlichen Kompetenzen auszubilden. Im Folgenden sind diese Kompetenzbereiche genannt und kurz erläutert, die sich im besonderen Maße durch (Klassen)Fahrten fördern lassen:

    a) Personale Kompetenz

    „Diese umfasst jene Einstellungen, Haltungen und Fähigkeiten, die die Lernenden von ihren kognitiven und psychischen Voraussetzungen her befähigen, selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu handeln.“

    (Kerncurriculum Hessen, Physik, Sekundarstufe I–Gymnasium, S. 8)

    Fahrten können im besonderen Maße dazu beitragen, dass Schülerinnen und Schüler durch Begegnung mit anderen Menschen und dem Sich-Stellen neuer Herausforderungen (außerschulische Lernorte, eine unbekannte Stadt, neue Landschaften, neue sportliche Aktivitäten) ein positives Selbstkonzept entwickeln. Aufgrund unbekannter Situationen, an die sich die Schülerinnen und Schüler immer wieder neu anpassen müssen (z.B. die erste Übernachtung gemeinsam mit der neuen Klasse in einer Jugendherberge), entwickeln sie ihre Selbstregulierung stetig weiter. Eine sehr attraktive Möglichkeit die personale Kompetenz stärken zu können, stellt das Zusammenleben in Gastfamilien im Rahmen von Austauschfahrten dar, die das Grimmels mit verschiedenen Partnerschulen im Ausland durchführt. Das Zusammenleben mit einer Gastfamilie bietet ein Setting, das es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht in einer fremden Gruppe ihre Selbstständigkeit und eigenverantwortliches Handeln weiterzuentwickeln.

    b) Sozialkompetenz

    „Hierbei geht es um eine vielschichtige Handlungskompetenz, die sich im Zusammenspiel verschiedener Fähigkeiten, Fertigkeiten, Motivationen und Einstellungen entfaltet.“

    (Kerncurriculum Hessen, Geschichte, Sekundarstufe I–Gymnasium, S. 8)

    Fahrten werden in der Regel in größeren Gruppen und teilweise auch in für die Schülerinnen und Schüler unbekannten Gruppen durchgeführt. Aber auch die Interaktion mit Menschen außerhalb der Klassen- oder Schulgemeinschaft tragen dazu bei, dass die soziale Wahrnehmungsfähigkeit, Rücksichtnahme und Toleranz geschult werden. Ein zentraler, wenn auch manchmal nicht angenehmer Faktor auf Fahrten ist die Konfrontation mit Problemen im Gruppenkontext und dem Umgang mit diesen. Gerade die Erfahrungen mit Konflikten auf Fahrten sind für die Schülerinnen und Schüler prägend und benötigen deshalb eine pädagogische Begleitung durch die Lehrkräfte. In diesem Zusammenhang tragen Letztere eine hohe Verantwortung, weil sie situationsangepasst und angemessen entscheiden müssen, ob und inwiefern sie bei der Bewältigung eines Konflikts eingreifen und unterstützen sollten.

    Einen weiteren wichtigen Aspekt der Entwicklung der sozialen Kompetenz stellt auch der Kontakt und die Auseinandersetzung mit anderen Kulturen, Lebensmodellen und Gesellschaften dar, um die interkulturelle Kompetenz der Schülerinnen und Schüler weiter auszubilden. Dieser Punkt ist auch ein im Bildungs- und Erziehungsauftrag des Landes Hessen formulierter Schwerpunkt. Austauschfahrten mit anderen Schulen sind besonders geeignet, um die interkulturellen Kompetenzen zu fördern und Vorurteile durch Realbegegnungen mit der Kultur und der politisch-wirtschaftlichen Situation des Ziellandes zu überwinden. Da der Kontakt aufgrund des Aufenthalts in Gastfamilien besonders eng ist, sind die Möglichkeiten diese Kompetenzen zu entwickeln besonders groß. Die Sozialkompetenz wird in diesem Zusammenhang durch die Eingliederung in eine fremde Gruppe (Gastfamilie) und die damit verbundene notwendige Anpassung an fremde Partnerinnen und Partner und Gewohnheiten gezielt gefördert.

    c) Lernkompetenz

    „Sie zeigt sich in der Fähigkeit, variable Anforderungssituationen und Aufgaben mithilfe geeigneter Strategien zu erschließen sowie den Lernprozess und seine Ergebnisse angemessen reflektieren zu können.“

    (Kerncurriculum Hessen, Musik, Sekundarstufe I–Gymnasium, S. 8)

    Die Schülerinnen und Schüler lernen auf Fahrten außerschulische Lernorte kennen, die gänzlich andere Anforderungen an das Lernverhalten stellen als der übliche Unterricht im Klassenraum. So werden sie gefordert ihre Problemlösekompetenz zu erweitern, weil sie ihre bisher erworbenen Problemlösungsstrategien auf neue Situationen und Lernorte anpassen müssen. Dies zeigt sich vor allem daran, dass Klassenfahrten es im besonderen Maße ermöglichen, in Form von Projekten (z.B. in Nationalparks Gewässeruntersuchungen durchführen) und Exkursionen andere Formen des Lernens kennenzulernen.

    d) Sprachkompetenz

    „Die Lernenden entwickeln zunehmend die Fähigkeit, Kommunikations- und Interaktionssituationen aufmerksam wahrzunehmen, zu verfolgen und zu reflektieren. Dabei lernen sie, Rede- und Gesprächsformen zu unterscheiden, Kommunikationsmittel sowie Rede- und Gesprächsstrategien situations-, adressaten- und sachbezogen anzuwenden.“

    (Kerncurriculum Hessen, Chemie, Sekundarstufe I–Gymnasium, S. 8)

    Die Sprachkompetenz wird vor allem durch Realbegegnungen mit Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern an einem außerschulischen Lernort gefördert. Hierfür bieten sich in besonderem Maße Austauschfahrten an.

    Die Sprachkompetenz wird aber nicht nur durch Fahrten in Länder geschult, in denen nicht deutsch gesprochen wird, sondern generell durch die auf Fahrten notwendige Kommunikation mit Menschen, die nicht zur eigenen Lerngruppe oder Schule gehören. Je nach inhaltlichem Schwerpunkt einer Fahrt wird die Sprachkompetenz verstärkt geschult. So kann beispielsweise durch den Austausch mit Streetart-Künstlern im Rahmen eines musisch-künstlerischen Schwerpunkts die Kompetenz, sich verständlich auszudrücken und an Gesprächen konstruktiv teilzunehmen, geschult werden.

    5. Organisatorische Rahmenbedingungen

    Festlegung von Fahrten, Fahrtenkorridore, Dauer der mehrtägigen Fahrten, finanzieller Rahmen

    Um die Planung von Fahrten zu vereinfachen und transparent zu machen, werden verbindliche Fahrten festgelegt, sodass die Planenden schon langfristig mit der Suche nach geeigneten Unterkünften und Angeboten beginnen können. Um die Organisation von Unterricht in der Zeit, in der die an einer Fahrt teilnehmenden Lehrkräfte und Klassen nicht in der Schule sind, zu erleichtern, hat sich durch Rücksprache mit Vertreterinnen und Vertretern der Fachschaften und der Schulleitung herausgestellt, dass es für alle Beteiligten von Vorteil ist, zeitliche Fahrtenkorridore für verbindliche mehrtägige Klassenfahrten festzulegen. Aufgrund unterschiedlich langer Halbjahre entscheidet die Schulleitung mehrere Jahre im Voraus, ob die Fahrtenkorridore im Sommer vor oder nach den Sommerferien liegen sollen.

    Aufgrund der Festlegung verbindlicher Fahrten und der Vorgabe der zeitlichen Korridore ist es auch bei einem Wechsel der Lehrkräfte, die die Fahrten organisieren, möglich für alle Beteiligten eine Planungssicherheit zu ermöglichen.

    Die Festlegung der Dauer der mehrtägigen Fahrten soll gewährleisten, dass die Fahrten einigermaßen vergleichbar sind. Des Weiteren soll der finanzielle Aufwand so gering wie möglich (natürlich im Rahmen der gültigen rechtlichen Vorgaben) gehalten werden und soll sich an den Fahrten der Vorjahre orientieren. Auf diese Weise sollen enorme Preissprünge vermieden werden. Zudem sind die Lehrkräfte, die eine Fahrt planen, verpflichtet den gültigen Erlass hinsichtlich der erlaubten Kosten zu beachten und trotzdem sollten sie auf der anderen Seite versuchen den rechtlichen Rahmen so wenig wie möglich auszuschöpfen, um die Fahrt so günstig wie möglich zu halten. Die planenden Lehrkräfte sind außerdem verpflichtet, sich innerhalb eines Jahrgangs abzusprechen, um zu gewährleisten, dass die Fahrten auch im finanziellen Sinne vergleichbar sind.

    6. Übersicht über die am Grimmels verbindlichen Fahrten

    Als Schlussfolgerung aus der Analyse der rechtlichen Vorgaben, des Schulalltags am Grimmels, der inhaltlichen Zielsetzungen und der pädagogischen Zielsetzungen ergeben sich folgende am Grimmels verbindliche Fahrten:

    Jahr-gangs-stufeInhaltliche/ Pädagogische SchwerpunkteDauer der Fahrt in TagenDurchführungszeitraum (Korridor)
    5/6Fahrt im Inland zur Entwicklung der – Sozialkompetenz – Klassengemeinschaft – Personalen Kompetenz   Zusätzlich ist ein Schwerpunkt aufgrund eines Klassenprofils („Sport- oder Musikklasse“) möglich. Organisation durch Klassenlehrerinnen und -lehrer4-5 Tage, davon mindestens eine Übernachtung, die übrigen Tage als Einzelfahrten (Wanderfahrt, Exkursionen) innerhalb der Fahrtenwoche, sodass die Dauer insgesamt 4-5 Tage beträgtCa. zwei Wochen vor den Sommerferien (bei sehr kurzem zweitem Halbjahr: ca. ein bis zwei Wochen nach den Sommerferien; dann in Jahrgangsstufe 6) Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer entscheiden Anfang der Jahrgangsstufe 5 in einer gemeinsamen Konferenz in Absprache mit der Schulleitung über den Zeitraum.
    8Fahrt mit sportlichem Schwerpunkt (auch ins Ausland möglich) gemäß der Ausarbeitung durch die Fachschaft Sport Organisation durch die Fachschaft Sport5-7Winteraktivitäten: Januar/Februar Sommeraktivitäten: Fahrtenkorridore vor und nach den Sommerferien
    9/10Fahrt im Inland zur Entwicklung der – Personalen Kompetenz – Lernkompetenz: Vorbereitung auf die Oberstufe   Zusätzlich: Fachlicher Schwerpunkt, der von der organisierenden Lehrkraft vorgegeben wird. Organisation durch Klassenlehrerinnen und -lehrer3-5Ca. zwei Wochen vor den Sommerferien (bei sehr kurzem zweitem Halbjahr: ca. ein bis zwei Wochen nach den Sommerferien; dann in Jahrgangsstufe 10)
    11Studienfahrt nach Brandenburg, Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern oder Thüringen zur Entwicklung der – Sozialkompetenz (Kennenlernen der Tutorgruppen, des Jahrgangs) – Lernkompetenz (Schwerpunkt: Methodenkompetenz hinsichtlich der Vorbereitung auf die Q-Phase)   Buchung der Unterkunft und Bus/Zug durch die Studienleitung, weitere Organisation durch Tutorinnen/Tutoren2-3Ca. ein bis zwei Wochen nach den Sommerferien (bei sehr kurzem Halbjahr: Alternative Festlegung durch die Schulleitung)
    12/13Studienfahrten (Inland oder Ausland) der Tutorengruppen mit inhaltlichen Schwerpunkten, die sich an den Fächern der Tutorinnen und Tutoren orientieren sollen, sowie weitere Bildungsangebote, die dem Fahrtenkonzept entsprechen. Organisation durch Tutorinnen und Tutoren5-7Ca. zwei Wochen vor den Sommerferien (bei sehr kurzem zweitem Halbjahr: ca. ein bis zwei Wochen nach den Sommerferien; dann in Jahrgangsstufe 13)

    7. Übersicht über die unverbindlichen Fahrten

    Einleitende Hinweise: Da es sich hier gemäß der Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen um nicht verbindliche Fahrten handelt, können Schülerinnen und Schüler zu diesen Fahrten nicht verpflichtet werden. Dieser Umstand ist in der Planung der Fahrten unbedingt zu berücksichtigen und die Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schüler sind möglichst darüber zu informieren! Weiterhin müssen die Schülerinnen und Schüler darauf hingewiesen werden, dass sie verpflichtet sind, eigenverantwortlich versäumte Unterrichtsinhalte nachzuarbeiten. Für die Entscheidung über die Teilnahme an einer unverbindlichen Fahrt sind unter anderem die Leistungen, das Sozialverhalten der Schülerin/ des Schülers und andere Faktoren einzubeziehen.

    Die Tabelle der nicht verbindlichen Fahrten ist im Gegensatz zu der Tabelle der verbindlichen Fahrten offen und kann daher ergänzt werden bzw. Fahrten können wegfallen.

    Mehrtägige Fahrten Jahrgangs-stufeInhaltliche/ Pädagogische SchwerpunkteDauer der Fahrt in TagenDurchführungszeitraum (Korridor)
    Austauschfahrten mit Partnerschulen im Ausland
    9 – 10Frankreichaustausch (Clamecy)Ca. 10In Absprache mit der Partnerschule und der Schulleitung festzulegen
    E – Q1Schwedenaustausch (Arvika)Ca. 10In Absprache mit der Partnerschule und der Schulleitung festzulegen
    10Spanienaustausch (Santiago de Compostela)Ca. 10In Absprache mit der Partnerschule und der Schulleitung festzulegen
    10 – EPolenaustausch (Cieszyn)Ca. 10In Absprache mit der Partnerschule und der Schulleitung festzulegen
    Weitere Fahrten mit unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkten
    10„Trier“ (Fachschaft Latein)2In Abstimmung mit der Schulleitung zu vereinbaren
    7„Straßburg“ (Fachschaft Französisch)1In Abstimmung mit der Schulleitung zu vereinbaren
    5/6Trainingslager bzw. Probewochen für Profilklassen1-3Können nur in Jahren stattfinden, in denen keine verbindliche Klassenfahrt stattfindet und auch nur in Fahrtenkorridoren
    12Trainingsfahrt im Rahmen von Oberstufenkursen Sport4-7Januar (direkt nach den Weihnachtsferien) oder in den Fahrtenwochen
    Erasmus+
    12z.B. Brüssel2-3In Abstimmung mit der Schulleitung zu vereinbaren

    Tagesfahrten

    Diese obliegen der Entscheidung der Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer bzw. der Fachlehrerinnen und Fachlehrer in Absprache mit den Schülerinnen und Schülern, der Klassenleitung und den Erziehungsberechtigten. Die oben festgelegten inhaltlichen und pädagogischen Zielsetzungen und die Verhältnismäßigkeit zwischen zu erreichendem Ziel der Fahrt und daraus resultierendem Unterrichtsentfall müssen dabei berücksichtigt und abgewogen werden. Hierfür ist unbedingt eine Absprache zwischen den Lehrkräften innerhalb einer Klasse bzw. innerhalb eines Jahrgangs nötig. Zudem müssen der Plan für Klassenarbeiten bzw. Klausuren in der Oberstufe und andere Termine im Jahresterminplan berücksichtigt werden.

    8. Gemeinsame Verantwortung aus unterschiedlicher Perspektive

    Wie bereits im Vorwort erläutert, ist die organisierende Lehrkraft für die inhaltliche und pädagogische Ausrichtung der Fahrt gemäß den Vorgaben durch das vorliegende Fahrtenkonzept verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die soziale Dimension und Möglichkeiten innerhalb der Klasse, weil die Klassenlehrerin/ der Klassenlehrer bzw. die Fachlehrerin/ der Fachlehrer die Sozialstrukturen und andere Voraussetzung der Klasse bzw. Gruppe kennt und damit abschätzen kann, welche Ziele schwerpunktmäßig verfolgt werden sollten.

    Dennoch soll eine Fahrt von allen Beteiligten inhaltlich vor- und nachbereitet werden, auch indem Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte, die in der Klasse unterrichten, frühzeitig informiert werden. Alle an der Fahrt Beteiligten sollen sich möglichst auch an ihrer Organisation beteiligen können. Auf diese Weise kann und soll eine Fahrt sich zu einem gemeinsamen Projekt entwickeln.

    Alle Beteiligten haben aber auch Pflichten, um dazu beizutragen, dass eine Fahrt als gelungen bezeichnet werden kann. So verpflichten sich die Schülerinnen und Schüler (gemäß ihrem Alter und den gegebenen Bedingungen) die Fahrt inhaltlich vorzubereiten und sich an vereinbarte Regeln und Absprachen zu halten (Pünktlichkeit, Nutzungsvereinbarungen bezüglich Medien und mobilen Endgeräten, keine Suchtmittel, Nachtruhe und andere Regeln). Beschlossene pädagogische Maßnahmen gegen einzelne Personen und auch Gruppen bei Nichteinhaltung von vereinbarten Regeln sind zwar bittere Erfahrungen, stellen aber dennoch einen Lernzuwachs in der Entwicklung personaler Kompetenz der Schülerinnen und Schüler dar.

    Die Einhaltung und Beachtung von Regeln und die moralische Verpflichtung aller Schülerinnen und Schüler durch ihr Verhalten ihren Beitrag zum Gelingen einer Fahrt zu leisten, sind auch eine Form der gegenseitigen Wertschätzung.

    9. Schlusswort

    Erlebnis- und lehreiche Fahrten, die einen zentralen Stellenwert im Leben der Schülerinnen und Schüler einnehmen, aber auch für Lehrkräfte positive Höhepunkte ihres Berufslebens sein können, sind das Ergebnis der gemeinsamen Verantwortung von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften, Schulleitung und Erziehungsberechtigte. Nur durch gemeinsames Planen und Durchführen sowie durch die Evaluation können die mit den Fahrten angestrebten Ziele erreicht werden. Daher ist es auch Ziel dieses Fahrtenkonzepts, dieses immer wieder zu evaluieren, damit auch in Zukunft Fahrten stattfinden können, mit denen die angestrebten Bildungs- und Erziehungsziele erreicht werden.