Rechtskunde
Das Grimmelshausen Gymnasium gehört zu den wenigen Schulen in Hessen, an denen es möglich ist, eine mündliche Abiturprüfung im Fach Rechtskunde abzulegen. Es ist dem Fachbereich 2, den Gesellschaftswissenschaften zuzuordnen und stellt dabei deutliche Bezüge zu den Fächern Politik und Wirtschaft, Geschichte, als auch Ethik her.
Das Fach Rechtskunde wird seit Jahren von den Schüler*innen gut angenommen. Der Unterricht wird gleichermaßen von Lehrer*innen wie Richter*innen gehalten, um viele konkrete Einblicke in die Praxis der Rechtsprechung zu gewinnen, die einen hohen Praxisbezug sichern.
Dementsprechend liegt die Zielsetzung des Faches auch in der Berufsorientierung im Hinblick auf Studium und Ausbildung (z.B. Verwaltung). Besuche von Verhandlungen und juristischen Fachbereichen von Universitäten sollen einen entsprechenden Einblick in das Berufsfeld von Juristen*innen bieten.
Voraussetzung für die Wahl von Rechtskunde als mündliches Prüfungsfach ist der Einstieg in das Fach Rechtskunde im Wahlunterrichtsbereich der Jahrgangsstufe E und dessen Belegung und Einbringung über die vier Halbjahre in der Q-Phase bis zum Abitur.
In der E-Phase führt das Fach in die verschiedenen Grundfragen und Strukturen, sowie Arbeitstechniken und Gebiete des Rechts ein. Dabei werden insbesondere zivilrechtliche als auch strafrechtliche Grundfragen, als auch rechtsphilosophische Aspekte besprochen.
Diese Grundfragen werden dann in den weiteren Halbjahren der Qualifikationsphase fachlich weiter vertieft und erweitert.
Oliver Schulze