Den aktuellen Nachrichten war bereits zu entnehmen, dass das Betreuungsangebot unter anderem an den Schulen ausgeweitet werden soll. Diese Nachrichten werden nun durch Verordnungen rechtsverbindlich konkretisiert. In den beiden folgenden Dokumenten können Sie erfahren, ob sich für Sie Änderungen dadurch ergeben.
Die vorherigen Regelungen verlieren durch diese Änderungen ihre Gültigkeit und wurden deshalb auch von unserer Website entfernt.
