Das Grimmels ist mehr als ein Lernort – es ist ein Lebensort, an dem sich alle Mitglieder der Schulgemeinde wohlfühlen sollen. Deshalb bedarf es im Schulalltag verbindlicher Regeln für das Zusammenleben, um einen menschlichen Umgang miteinander und ein rücksichtsvolles Verhalten gegenüber den Einrichtungen der Schule sowie dem Eigentum anderer zu gewährleisten. Das Verhalten aller Mitglieder der Schulgemeinde soll generell von Höflichkeit und gegenseitiger Rücksichtnahme bestimmt sein. Die allgemeinen Verhaltens- und Kommunikationsregeln sollten von allen Mitgliedern der Schulgemeinde stets eingehalten werden.
Das Schulleben ist geprägt von gegenseitiger Rücksicht und der Vermeidung vonGefahren, insbesondere:
- den Anweisungen von Lehrkräften ist Folge zu leisten.
- die Schülerinnen und Schüler müssen sich bei Aufforderung einer Aufsicht ausweisen.
- sind alle Fach- und Nebenräume grundsätzlich verschlossen zu halten und dürfen von
- den Schülerinnen und Schülern nur in Anwesenheit einer Lehrkraft betreten werden.
- das Werfen von Schneebällen ist aus Sicherheitsgründen untersagt.
- die Mitnahme von offenen Getränken in die Unterrichtsräume ist nicht erlaubt.
- das Ballspielen kann nur bei gegebener Rücksicht auf die übrigen Schüler/innen erlaubt
- werden und ist im Schulgebäude untersagt.
- das schnelle Rennen in den Schulgebäuden ist aus Sicherheitsgründen untersagt.
- das Mitführen von Waffen und Messern sowie der Besitz und Konsum von E-Zigaretten,
- Alkohol oder anderen Drogen sind auf dem gesamten Schulgelände verboten.
- das Aufsuchen von Schließfächern ist nur unmittelbar zu Pausenbeginn oder dem
- Pausenende gestattet.
Pausen bieten Raum für Erholung und Begegnungen. Daher sind die Einhaltung der festgelegten Bereiche und die Beachtung der Anweisungen der Aufsichtspersonen wichtig.
Vor Beginn des Unterrichts und während der Pausen führen Lehrkräfte auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden flächendeckend und überlappend Aufsicht. Der Verteilungsplan mit den speziellen Aufgaben der jeweiligen Aufsicht wird von der Schulleitung erstellt und den jeweiligen Situationen (Baumaßnahmen etc.) angepasst. Folgende Regelungen sind zubeachten:
- Vor Beginn der Schule ist das D-Gebäude ab 7:15 Uhr geöffnet. Alle weiteren
- Schuleingänge werden um 7:40 Uhr geöffnet.
- Während der Pausen können das Erdgeschoss des A- und B-Gebäudes sowie das
- Caféhaus als Aufenthaltsbereich im Gebäude genutzt werden.
- In Freistunden sowie der Mittagspause gilt der Schulhof und das Caféhaus als
- Zum Arbeiten dürfen die Arbeitsplätze vor dem Lehrerzimmer im
- Gebäude A und im Durchgang nach C genutzt werden.
- Oberstufenschüler/innen dürfen sich in Pausen und Freistunden zusätzlich im zweiten
- des B-Gebäudes aufhalten.
- Das Schulgelände darf von Schüler/innen der Sekundarstufe I während Freistunden und
- Pausen (auch der Mittagspause) nicht verlassen werden.
Ein gutes Miteinander lebt von offener und respektvoller Kommunikation. Daher gilt für den Austausch in der Schule folgendes:
- Sollte zu Beginn einer Unterrichtsstunde eine Lehrkraft länger als fünf Minuten
- ausbleiben, so melden dies die Klassen-/ Kurssprecherinnen und Klassen-
- /Kurssprecher im Stundenplanzimmer oder im Sekretariat. Die jeweilige Lerngruppe
- verhält sich in dieser Situation ruhig.
- Lehrkräfte sollten nur in der zweiten großen Pause am Lehrerzimmer aufgesucht
- Detaillierte Beschreibungen zu den Kommunikationsrichtlinien am Grimmels sind im
- Kommunikationskonzept zu finden.
Die Mitglieder der Schulgemeinde nutzen verschiedene Verkehrsmittel, um das Grimmels zu erreichen. Um einen sicheren und reibungslosen Ablauf auf dem Schulgelände zu gewährleisten, ist Folgendes zu beachten:
- Motorisierte Zweiräder dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Abstellflächen und
- Fahrräder nur im Bereich der Fahrradständer abgestellt werden. Die Zu- und Abfahrt
- darf nicht über die Schulhöfe erfolgen.
- Das Betreten sämtlicher Park- und Abstellflächen ist nur zum Abstellen und Abholen der
- Fahrzeuge erlaubt. Diese Bereiche sind keine Pausen- oder Aufenthaltsbereiche.
- Die Zufahrten für den Rettungsdienst und die Feuerwehr sind auf dem gesamten
- Schulgelände freizuhalten!
- Das Parken auf den schuleigenen Parkplätzen (entlang und vor Gebäude B sowie der
- Grimmelshalle) ist nur mit gültigem Parkausweis gestattet.
Digitale Endgeräte:
In Anlehnung an die Smartphone-Schutzzone gemäß hessischem Schulgesetz, wurde das Konzept zur Nutzung digitaler Endgeräte am Grimmelshausen Gymnasium Gelnhausen erarbeitet, welches für die Schulgemeinde gilt.
Aufgaben der Schulgemeinschaft:
Alle Klassen und Kurse bringen den genutzten Raum am Ende der sechsten Stunde wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand (gefegt, Tafel gewischt, Stühle hoch, Fenster zu etc.). Die Lehrkräfte übernehmen Raum– bzw. Bereichspatenschaften (u.a. regelmäßige Kontrolle zur Feststellung von Schäden oder Verunreinigungen). Für die Klassen der Sek I und die Tutorengruppen der Sek II wird ein wöchentlich wechselnder Hof- und Reinigungsdienst eingerichtet, der für die Vorreinigung der Flure und des Hofes sowie der ausgewiesenen Aufenthaltsbereiche zuständig ist. Dies geschieht in Absprache mit den Hausmeistern.
Verstöße gegen die Hausordnung:
Verstöße gegen die Hausordnung sind Verstöße gegen die Gemeinschaft und können von dieser nicht geduldet werden. Wer das Schulgebäude, Einrichtungsgegenstände oder Außenanlagen der Schule beschmutzt oder beschädigt, muss den ursprünglichen Zustand wiederherstellen bzw. die Reparatur von Beschädigungen bezahlen. Es erfolgen gegebenenfalls pädagogische Maßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen gem. § 82 des Hessischen Schulgesetzes.
Bekanntgabe der Hausordnung:
Bei Eintritt in das Grimmelshausen-Gymnasium erhält jede Schülerin und jeder Schüler unsere Hausordnung. Zudem ist diese auf unserer Homepage www.grimmels.de einzusehen. Die Hausordnung wird zu Beginn eines jeden Schuljahres und aus gegebenen Anlässen in den Klassen besprochen.
Die Hausordnung wurde am 16.2.2006, 27.02.2019 und die letzte Aktualisierung am 18.11.2025 von der Schulkonferenz beschlossen.
Sie tritt am 19.11.2025 in Kraft.
(Tina Ruf)
Oberstudiendirektorin
Schulleiterin