Zusätzlich zu den hier veröffentlichten Informationen gibt es auch einen Flyer des GGG zur Oberstufe: |
Welche Voraussetzungen müssen zu einer Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe erfüllt sein?
In die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe wird aufgenommen, wer
- in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe versetzt wurde bzw.
- den qualifizierenden Realschulabschluss erworben hat.
Schülerinnen und Schüler, die den mittleren Abschluss erreicht haben, der nicht den Anforderungen des qualifizierenden Realschulabschlusses entspricht, benötigen ein Gutachten der abgebenden Schule, das sie als geeignet für die gymnasiale Oberstufe ausweist und müssen den mittleren Schulabschluss mit einer Durchschnittsnote von besser als befriedigend in den Fächern Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache und einer Naturwissenschaft sowie in den übrigen Fächern gleichfalls mit einer Durchschnittsnote von besser als befriedigend erreicht haben.
Anmeldefristen (nur für externe Schüler/innen):
Der Aufnahmeantrag wird von den Eltern spätestens bis zwei Wochen nach Beginn des 2. Schulhalbjahres über die abgebende Schule an die aufnehmende Schule gestellt.
Die Gliederung der gymnasialen Oberstufe
In der Einführungsphase werden die Schülerinnen und Schüler am GGG in Orientierungs- und Grundkursen unterrichtet.
Für G8-Schüler ist die Einführungsphase die Jahrgangsstufe 10, für G9-Schüler die Jahrgangsstufe 11.
Nähere Informationen zur Einführungsphase
Die Qualifikationsphase umfasst die letzten beiden Jahrgangsstufen vor der Abiturprüfung. Unterricht findet in Grund- und Leistungskursen statt.
Die in der Qualifikationsphase erbrachten Leistungen zählen von Anfang an zur Berechnung des Abiturdurchschnitts.
Nähere Informationen zur Qualifikationsphase
Informationsbroschüre des Kultusministeriums „Abitur in Hessen“
Grundlage für alle hier veröffentlichten Informationen ist die „Oberstufen- und Abiturverordnung OAVO„.