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Sie können uns aktuell für allgemeine Anfragen unter schulelternbeirat@grimmels.de erreichen. Telefonisch stehen wir Ihnen ab sofort unter 0162-846 87 33 zur Verfügung.
Am 04. November 2023 fand im Grimmelshausen Gymnasium Gelnhausen die Wahl der Kreis-EBs statt. Unsere Vorsitzende Frau Steiper hatte bei dieser Gelegenheit ein Grußwort als Videobotschaft zur Verfügung gestellt, welche wir Ihnen hier auch präsentieren möchten:
Was macht eigentlich ein Schulelternbeirat bzw. sein Vorstand?
Wir präsentieren: den SchulElternBeirat am Grimmels – viel mehr als nur ein Gremium
Laut §110 des Hessischen Schulgesetzes – HSchG – sind die Aufgaben des Schulelternbeirates:
- Der Schulelternbeirat übt das Mitbestimmungsrecht an der Schule aus.
- Entscheidungen der Schulkonferenz und der Gesamtkonferenz bedürfen der Zustimmung des Schulelternbeirates.
- Der Schulelternbeirat ist anzuhören vor Entscheidungen der Schulkonferenz, bevor die Schulleiterin oder der Schulleiter Maßnahmen trifft, die für das Schulleben von allgemeiner Bedeutung sind, und vor der Auswahl von zugelassenen Schulbüchern.
- Der Schulelternbeirat kann sowohl Maßnahmen, die seiner Zustimmung bedürfen, als auch Maßnahmen, bei denen er anzuhören ist, vorschlagen. Der Vorschlag ist der Schulleiterin oder dem Schulleiter mit schriftlicher Begründung vorzulegen.
- Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulelternbeirat über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens.
- Die oder der Vorsitzende, die Stellvertreterinnen oder Stellvertreter sowie drei weitere Angehörige des Schulelternbeirats können an der Gesamtkonferenz mit beratender Stimme teilnehmen. An den sonstigen Konferenzen der Lehrkräfte mit Ausnahme der Zeugnis- und Versetzungskonferenzen und solcher Konferenzen, an denen ausschließlich Personalangelegenheiten der Lehrerinnen und Lehrer behandelt werden, können bis zu drei Beauftragte des Schulelternbeirats teilnehmen.
- Der Schulelternbeirat hat das Recht, bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter Vorstellungen gegen Maßnahmen zu erheben, welche seiner Meinung nach die Grundsätze des Art. 56 Abs. 2 bis 5 und Abs. 7 Satz 2 der Verfassung des Landes Hessen verletzen. Kommt eine Klärung nicht zustande, kann der Schulelternbeirat Beschwerde beim Staatlichen Schulamt einlegen.
Darüber hinaus übt der Vorstand des SEB am GGG stellvertretend für alle Eltern folgende Aufgaben aus:
- Mitarbeit in verschiedenen Ausschüssen der Schule (z.B. Bauausschuß, etc.).
- Sammeln, Verwalten und transparentes Einsetzen der „Elternspende“ im Sinne des Schulelternbeirates.
- Organisieren bzw. durchführen verschiedener Veranstaltungen an der Schule (z.B. Kennenlernfest 5er, Grimmels-Weihnacht, Berufsberatung, etc.).
- Vertreten des Schulelternbeirates bei verschiedenen, schulinternen Veranstaltungen.
- Vertreten der Elterninteressen gegenüber der Schule/Schulleitung (z.B. Ranzengewicht, Qualitätszirkel Mensaessen, etc.).
- uvm.
Schauen Sie sich gerne auch die nachfolgende PowerPointPräsentation an und wenden Sie sich gerne jederzeit an uns: