Im Verlauf der mündlichen Abiturprüfungen kam es zu einem formalen Fehler. Zwei Prüfungsgruppen bei zwei Prüfern, die parallel gesetzt waren, erhielten durch ein Versehen eines Prüfers Aufgaben, die am Tag zuvor bereits von Gruppen des jeweils anderen Prüfers bearbeitet worden waren und dadurch im rechtlichen Sinne bekannt waren.
Das Staatliche Schulamt Hanau hat auf der Grundlage von §34 Abs.6 OAVO rechtskonform verfügt, dass alle Schülerinnen und Schüler, die bereits verwendete Aufgaben erhalten hatten, erneut geprüft werden müssen.
Mit allen betroffenen Schülerinnen und Schülern sowie teilweise mit deren Eltern wurden von Herrn Kanthak und Frau Venus-Koch viele ausführliche begleitende Gespräche geführt und immer wieder Gelegenheit gegeben offene Fragen zu klären.
Die Wiederholungsprüfungen wurden in der letzten Woche erfolgreich durchgeführt mit insgesamt besseren, zumindest gleich guten Ergebnissen wie im ersten Durchgang. Nach anfänglich großer Betroffenheit der Schülerinnen und Schüler und der damit verbundenen Aufregung und Unruhe absolvierten die Schülerinnen und Schüler die erneute Prüfung mit großer Gelassenheit und Ernsthaftigkeit. In anschließenden Gesprächen äußerten sie sich sehr zufrieden mit der Betreuung der Schule bei der Bewältigung dieses bedauerlichen Fehlers.
i.A. Kanthak, Venus-Koch