Nach den Bestimmungen des Hessischen Schulgesetzes (HSchG in der Fassung vom 18. März 2021) sowie der Konferenzordnung (KO in der Fassung vom 17. Oktober 2011) sind die Mitglieder der Schulkonferenz für eine Amtszeit von zwei Schuljahren zu wählen.
Die Schulkonferenz des Grimmelshausen-Gymnasiums besteht aus 13 Mitgliedern. Sie setzt sich aus sechs Lehrkräften, und je drei Vertreterinnen und Vertretern aus der Schüler- und Elternschaft zusammen. Das 13. Mitglied ist die Schulleiterin als Vorsitzende der Schulkonferenz. Es können bis zu 25 Mitglieder gewählt werden, wenn sich die Gesamtkonferenz der Lehrkräfte und der Schulelternbeirat durch jeweilige Mehrheitsentscheidungen darauf einigt.
Für jede Personengruppe sind entsprechend der Zahl der Sitze die Mitglieder und mindestens ein Ersatzmitglied zu wählen. Gewählt wird in einem Wahlgang. Ersatzmitglied ist, wer von den nicht gewählten Mitgliedern die höchste Stimmenzahl erreicht hat. Dieses Ersatzmitglied vertritt ggf. ein verhindertes Mitglied der jeweiligen Personengruppe und rückt bei vorzeitiger Beendigung der Amtszeit eines Mitgliedes als ordentliches Mitglied in die Schulkonferenz nach. Bei allen Wahlen ist anzustreben, dass Frauen und Männer zu gleichen Teilen in der Schulkonferenz vertreten sind.
Gewählt werden können neben den Mitgliedern der genannten Gremien jedes Elternteil einer minderjährigen Schülerin oder eines minderjährigen Schülers. Die Rechte und Pflichten der Eltern nach § 100 des Hessischen Schulgesetzes nehmen wahr:
- die nach bürgerlichem Recht für die Person des Kindes Sorgeberechtigten,
- anstelle oder neben den Personensorgeberechtigten diejenigen, denen die Erziehung des Kindes mit Einverständnis der Personensorgeberechtigten anvertraut oder mitanvertraut ist; das Einverständnis ist der Schule schriftlich nachzuweisen.
Eltern, die nicht Mitglieder des Schulelternbeirates sind, benötigen für ihre Kandidatur eine Wählbarkeitsbescheinigung, in der der Schulbesuch des minderjährigen Kindes bestätigt wird. Schülerinnen und Schüler, die nicht Mitglieder des Schülerrates sind, benötigen für ihre Kandidatur eine Wählbarkeitsbescheinigung, in der der eigene Schulbesuch bescheinigt wird. Die Wählbarkeitsbescheinigungen werden von der Schulleiterin ausgestellt. Die entsprechenden Schulbescheinigungen können Sie im Sekretariat anfordern. Bitte planen Sie zur Sicherheit für die Ausstellung zumindest zwei Werktage nach der Anforderung ein.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Schülerinnen und Schüler müssen mindestens Jahrgangsstufe 8 erreicht haben. Sie werden aus der Mitte des Schülerrates oder der Schülerschaft gewählt.
Die Wahlen finden jeweils in eigenen Wahlversammlungen der Gesamtkonferenz und des Schulelternbeirates und des Schülerrates statt und müssen spätestens vier Wochen nach Erlass dieses Wahlausschreibens, das heißt spätestens am 14.11.2023 abgeschlossen sein. Die Wahlen werden nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Für die Durchführung der Wahl jeder Personengruppe gilt in der Regel Personenwahl, auf Antrag stattdessen Listenwahl.
- Personenwahl: Die Wahl wird immer dann nach den Grundsätzen der Personenwahl durchgeführt, wenn kein Antrag auf Listenwahl gestellt wird. Der Wahlvorschlag soll mindestens doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber enthalten wie Mitglieder in die Schulkonferenz zu entsenden sind.
- Listenwahl: Wenn jeweils ein Viertel der Mitglieder der Gesamtkonferenz, des Schülerrates oder des Schulelternbeirates es beantragt, werden die Wahlen der jeweiligen Personengruppe nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Listenwahl) durchgeführt. Bei Listenwahl sind innerhalb von 10 Tagen nach Erlass dieses Wahlausschreibens, spätestens also am 27.11.2023, Wahlvorschläge (Vorschlagslisten) bei dem Vorsitzenden oder der Vorsitzenden des jeweiligen Wahlgremiums einzureichen (Schulleiterin / Vorsitzende oder Vorsitzender des Schulelternbeirates). Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens einem Zehntel der Wahlberechtigten der jeweiligen Personengruppe unterzeichnet sein. Jeder Wahlberechtigte darf höchstens einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die schriftliche Zustimmung der wählbaren Bewerberinnen und Bewerber zur Aufnahme in den Wahlvorschlag ist beizufügen. Jede Bewerberin und jeder Bewerber kann nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Jeder Wahlvorschlag muss mindestens so viele Bewerbernamen enthalten, wie für die jeweilige Personengruppe Mitglieder in die Schulkonferenz zu wählen sind. Wird nur eine Liste eingereicht, findet Personenwahl statt.
Mit diesem Wahlausschreiben lade ich die Mitglieder der Gesamtkonferenz, des Schulelternbeirates und des Gesamtschülerrates zu ihren jeweiligen Wahlversammlungen ein. Zugleich lade ich auch alle Elternteile, Schülerinnen und Schüler ein, die kandidieren wollen, aber nicht dem Schulelternbeirat oder dem Schülerrat angehören. Die Wählbarkeitsbescheinigung ist mitzubringen. In der jeweiligen Wahlversammlung besteht Gelegenheit zur Vorstellung.
- Die Wahlversammlung der Gesamtkonferenz findet im Rahmen der Gesamtkonferenz am Dienstag, 31.10.2023 (Einladung zur Gesamtkonferenz folgt) statt.
- Die Wahlversammlung des Schulelternbeirates findet am Donnerstag, 02.11.2023 um 19:30 Uhr statt.
- Die Wahlversammlung des Schülerrats findet am Mittwoch, 09.11.2023 in der 3. und 4. Stunde statt.
Die Wahlen müssen vier Wochen nach Erlass dieses Wahlausschreibens, spätestens am 14.11.2023, abgeschlossen sein.
Dieses Wahlausschreiben wurde am Dienstag, den 17. Oktober 2023, in Gelnhausen erlassen. Es wird vom 17. Oktober 2023 bis zum Abschluss der Stimmabgabe am 09. November 2023 im Schulgebäude ausgehängt und auf der Schulhomepage veröffentlicht. Der Hinweis auf die Wahl der Schulkonferenz wurde der Schüler- und der Elternschaft in Form dieses Schreibens am heutigen Tag mitgeteilt, indem die Vorstände der Schülervertretung und des Schulelternbeirates das Schreiben per Mail erhalten.
gez. Tina Ruf
Schulleiterin
Oberstudiendirektorin