Nach den Bestimmungen des Hessischen Schulgesetzes (HSchG in der Fassung vom 18. März 2021) sowie der Konferenzordnung (KO in der Fassung vom 17. Oktober 2011) sind die Mitglieder der Schulkonferenz für eine Amtszeit von zwei Schuljahren zu wählen.

Die Schulkonferenz des Grimmelshausen-Gymnasiums besteht aus 13 Mitgliedern. Sie setzt sich aus sechs Lehrkräften, und je drei Vertreterinnen und Vertretern aus der Schüler- und Elternschaft zusammen. Das 13. Mitglied ist die Schulleiterin als Vorsitzende der Schulkonferenz. Es können bis zu 25 Mitglieder gewählt werden, wenn sich die Gesamtkonferenz der Lehrkräfte und der Schulelternbeirat durch jeweilige Mehrheitsentscheidungen darauf einigt.

Für jede Personengruppe sind entsprechend der Zahl der Sitze die Mitglieder und mindestens ein Ersatzmitglied zu wählen. Gewählt wird in einem Wahlgang. Ersatzmitglied ist, wer von den nicht gewählten Mitgliedern die höchste Stimmenzahl erreicht hat. Dieses Ersatzmitglied vertritt ggf. ein verhindertes Mitglied der jeweiligen Personengruppe und rückt bei vorzeitiger Beendigung der Amtszeit eines Mitgliedes als ordentliches Mitglied in die Schulkonferenz nach. Bei allen Wahlen ist anzustreben, dass Frauen und Männer zu gleichen Teilen in der Schulkonferenz vertreten sind.

Gewählt werden können neben den Mitgliedern der genannten Gremien jedes Elternteil einer minderjährigen Schülerin oder eines minderjährigen Schülers. Die Rechte und Pflichten der Eltern nach § 100 des Hessischen Schulgesetzes nehmen wahr:

  1. die nach bürgerlichem Recht für die Person des Kindes Sorgeberechtigten,
  2. anstelle oder neben den Personensorgeberechtigten diejenigen, denen die Erziehung des Kindes mit Einverständnis der Personensorgeberechtigten anvertraut oder mitanvertraut ist; das Einverständnis ist der Schule schriftlich nachzuweisen.

Eltern, die nicht Mitglieder des Schulelternbeirates sind, benötigen für ihre Kandidatur eine Wählbarkeitsbescheinigung, in der der Schulbesuch des minderjährigen Kindes bestätigt wird. Schülerinnen und Schüler, die nicht Mitglieder des Schülerrates sind, benötigen für ihre Kandidatur eine Wählbarkeitsbescheinigung, in der der eigene Schulbesuch bescheinigt wird. Die Wählbarkeitsbescheinigungen werden von der Schulleiterin ausgestellt. Die entsprechenden Schulbescheinigungen können Sie im Sekretariat anfordern. Bitte planen Sie zur Sicherheit für die Ausstellung zumindest zwei Werktage nach der Anforderung ein.

Die Vertreterinnen und Vertreter der Schülerinnen und Schüler müssen mindestens Jahrgangsstufe 8 erreicht haben. Sie werden aus der Mitte des Schülerrates oder der Schülerschaft gewählt.

Die Wahlen finden jeweils in eigenen Wahlversammlungen der Gesamtkonferenz und des Schulelternbeirates und des Schülerrates statt und müssen spätestens vier Wochen nach Erlass dieses Wahlausschreibens, das heißt spätestens am 14.11.2023 abgeschlossen sein. Die Wahlen werden nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Für die Durchführung der Wahl jeder Personengruppe gilt in der Regel Personenwahl, auf Antrag stattdessen Listenwahl.

  1. Personenwahl: Die Wahl wird immer dann nach den Grundsätzen der Personenwahl durchgeführt, wenn kein Antrag auf Listenwahl gestellt wird. Der Wahlvorschlag soll mindestens doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber enthalten wie Mitglieder in die Schulkonferenz zu entsenden sind.
  2. Listenwahl: Wenn jeweils ein Viertel der Mitglieder der Gesamtkonferenz, des Schülerrates oder des Schulelternbeirates es beantragt, werden die Wahlen der jeweiligen Personengruppe nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Listenwahl) durchgeführt. Bei Listenwahl sind innerhalb von 10 Tagen nach Erlass dieses Wahlausschreibens, spätestens also am 27.11.2023, Wahlvorschläge (Vorschlagslisten) bei dem Vorsitzenden oder der Vorsitzenden des jeweiligen Wahlgremiums einzureichen (Schulleiterin / Vorsitzende oder Vorsitzender des Schulelternbeirates). Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens einem Zehntel der Wahlberechtigten der jeweiligen Personengruppe unterzeichnet sein. Jeder Wahlberechtigte darf höchstens einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die schriftliche Zustimmung der wählbaren Bewerberinnen und Bewerber zur Aufnahme in den Wahlvorschlag ist beizufügen. Jede Bewerberin und jeder Bewerber kann nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Jeder Wahlvorschlag muss mindestens so viele Bewerbernamen enthalten, wie für die jeweilige Personengruppe Mitglieder in die Schulkonferenz zu wählen sind. Wird nur eine Liste eingereicht, findet Personenwahl statt.

Mit diesem Wahlausschreiben lade ich die Mitglieder der Gesamtkonferenz, des Schulelternbeirates und des Gesamtschülerrates zu ihren jeweiligen Wahlversammlungen ein. Zugleich lade ich auch alle Elternteile, Schülerinnen und Schüler ein, die kandidieren wollen, aber nicht dem Schulelternbeirat oder dem Schülerrat angehören. Die Wählbarkeitsbescheinigung ist mitzubringen. In der jeweiligen Wahlversammlung besteht Gelegenheit zur Vorstellung.

Die Wahlen müssen vier Wochen nach Erlass dieses Wahlausschreibens, spätestens am 14.11.2023, abgeschlossen sein.

Dieses Wahlausschreiben wurde am Dienstag, den 17. Oktober 2023, in Gelnhausen erlassen. Es wird vom 17. Oktober 2023 bis zum Abschluss der Stimmabgabe am 09. November 2023 im Schulgebäude ausgehängt und auf der Schulhomepage veröffentlicht. Der Hinweis auf die Wahl der Schulkonferenz wurde der Schüler- und der Elternschaft in Form dieses Schreibens am heutigen Tag mitgeteilt, indem die Vorstände der Schülervertretung und des Schulelternbeirates das Schreiben per Mail erhalten.

gez. Tina Ruf

Schulleiterin

Oberstudiendirektorin

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Alle Mitglieder der Schulgemeinde waren sich einig – auch das Grimmels will helfen!

So entstand in kurzer Zeit eine Helfergruppe, die bereits am Mittwoch, den 09.03.2022 eine Sammelaktion ins Leben gerufen hat.

Schülerinnen und Schüler, das Kollegium und das Schulleitungsteam, sowie Eltern des Grimmels werden an diesem Tag Sachspenden annehmen, sortieren, verpacken und für verschiedene Hilfsorganisationen (Maintaler, DRK, etc.) bereitstellen.

Lassen auch Sie diese Aktion zu einem Erfolg werden und seien Sie ein Teil der Helfergruppe!

 Bringen Sie Ihre Sachspenden am Mittwoch, 09.03.2022 von 16-18h zum Mensaeingang (Gebäude D).

 

Wir haben das umfangreiche Programm „Jeder kann programmieren“
entwickelt, mit dem Lehrkräfte Programmieren unterrichten können
– vom Kindergarten bis zur Uni. Lehrerhandbücher und Lektionen
helfen erst dabei, Grundlagen auf dem iPad zu vermitteln, danach
können echte Apps am Mac erstellt werden.

  • Die Projekte sollen (Mo.-Mi) möglichst in der Kernzeit von 8-12 Uhr stattfinden. Davon abweichende Termine und Zeiten, sowie Ausflüge, müssen die Projektleiter mit ihren Gruppen vereinbaren und Ihnen als Eltern entsprechend mitteilen bzw. Ihr Einverständnis einholen.
  • Der Donnerstagvormittag ist frei, kann aber bei Bedarf von den Projektgruppen zur Vorbereitung genutzt werden.
  • Die Teilnahme am Schulfest von 14.30 bis 19.00 (14.30 Aufbau, 15.30 Beginn Schulfest) ist für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend.
  • Die Teilnahme an den Projekttagen ist verpflichtend und muss bei Fehlen wie üblich entschuldigt werden.
  • Für Eltern mit Kindern in den Klassenstufen 5-7 besteht bei Bedarf die Möglichkeit, ihr Kind im Rahmen „Verlässliche Schule" von 7.45-13.00 betreuen zu lassen. Dies kann an allen vier Vormittagen (Mo.-Do.) sein oder auch nur an einem. Dies wurde bereits auf einem Schreiben an alle Eltern abgefragt. Wer sein Kind noch anmelden möchte, sollte den Bedarf nun bis spätestens Freitag, 18.9. angeben.
  • Die gebuchte Nachmittagsbetreuung findet (Mo.-Mi.) wie gewohnt statt. Am Donnerstagnachmittag entfällt die Nachmittagsbetreuung wegen des Schulfestes.

Lions-Quest

 

Es war einmal ein buntes Ding
ein so genannter Schmetterling.
Der flog wie alle Falter
recht sorglos für sein Alter.
Er nippte hier – er nippte dort
und war er satt, so flog er fort.

Flog zu den Hyazinthen
und schaute nicht nach hinten.
So kam´s, dass dieser Schmetterling
verwundert war, als man ihn fing.

Was wär ein Apfel ohne -Sine,
Was wären Häute ohne Schleim?
Was wär'n die Vita ohne -Mine,
Was wär'n Gedichte ohne Reim?
Was wär das E ohne die -llipse,
Was wär veränder ohne -lich?
Was wär ein Kragen ohne Schlipse,
Und was wär ich bloß ohne Dich?