Grimmels in Fesseln

Alle Mittel- und Unterstufenschüler des GGG sind ab 1.4.2014 während des Schulbetriebes zum Tragen einer sogenannten „elektronischen Fußfessel“ verpflichtet.

Rechtsgrundlage für diese Maßnahme ist die aktuelle Version der Verordnung über die Aufsicht über Schülerinnen und Schüler (AufsVO) vom 11. Dezember 2013 (ABl. 2014, S. 2), wo es im § 12 „Verlassen des Schulgeländes…“ heißt: „Schülerinnen und Schülern, die noch nicht volljährig sind, ist das Verlassen des Schulgeländes in Pausen oder Zwischenstunden grundsätzlich nicht gestattet.“

Da es am GGG aus Personalmangel auf dem weitläufigen Schulgelände nicht möglich ist, die Einhaltung dieser Verordnung durch aufsichtführende Lehrer zu kontrollieren, hat die Schulkonferenz die Einführung elektronischer Fußfesseln für die Unter- und Mittelstufe beschlossen.

Ein entsprechendes Modell für die Mitglieder des Kollegiums zwecks freiwilliger Erstellung von Bewegungsprofilen zur Leistungskontrolle in Verbindung mit dem neuen Überwachungs- und Verwaltungsprogramm SKYNET ist derzeit ebenfalls im Gespräch.  Die unauffällig zu tragenden High-Tech-Geräte enthalten sogenannte RFID-Chips – das sind kleine Funk-Chips, mit denen beispielsweise auch in Kleidergeschäften die Ware markiert wird, und die Alarm auslösen, wenn man versucht, ohne zu bezahlen damit das Geschäft zu verlassen.

Die elektronischen Fußfesseln sind am Dienstag, dem 1.4. jeweils im Klassensatz von den Klassensprechern der Unter- und Mittelstufe im Sekretariat abzuholen; sie müssen ab sofort täglich vor der ersten Stunde unter Aufsicht des Klassenlehrers angelegt werden.