Oberstufe: Neue Regelungen für Abiturprüfung

Aus dem Newsletter des Hessischen Kultusministeriums:

Mit der neuen Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO), die mit Schuljahresbeginn in Kraft
getreten ist, ändern sich etliche Bestimmungen, die den Unterricht und die Abiturprüfungen
betreffen.

Die neue Verordnung gilt für alle Schülerinnen und Schüler, die ab diesem Schuljahr die Einführungsphase der Oberstufe besuchen, einzelne Regelungen betreffen aber auch Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase. So ist es ab sofort möglich, mündliche Abiturprüfungen, die mit 00 Punkten absolviert wurden, zu wiederholen, wenn dies der Prüfungsausschuss beschließt. Bislang bedeutete eine mündliche Prüfung mit 00 Punkten automatisch, dass man das Abitur nicht bestanden hatte.

Darüber hinaus werden die Ergebnisse der mündlichen sowie fachpraktischen Prüfungen
noch am Prüfungstag bekannt gegeben – und nicht wie bislang am Ende aller Prüfungen.
In der Einführungsphase gilt zudem eine neue Stundentafel: So wurde beispielsweise im allgemeinbildenden Gymnasium die Zahl der Mathematik-Stunden von drei auf vier erhöht, zudem müssen die Schulen jetzt fünf Orientierungs- und Kompensationsstunden anbieten –
beispielsweise in Form von Förderstunden oder Leistungsvorkursen.

Geändert wurden zudem die Regelungen für Leistungsnachweise in der Qualifikationsphase
sowie die Gewichtung der Abiturprüfungsfächer und die Berechnung der Abiturnote – diese
Neuerungen greifen aber erstmals bei den Prüfungen im Jahr 2012.

Informationen zur neuen OAVO finden Sie unter
http://www.kultusministerium.hessen.de/irj/HKM_Internet?cid=ad4913fa06ab920036a071df9d02655c.